WG – Wohngemeinschaft nicht nur für Studenten

Eine Wohngemeinschaft steht zusammen in der Küche der WG

Das Leben in einer WG assoziieren viele Menschen vor allem mit dem Studentenleben: Junge Leute mit wenig Geld teilen sich eine Wohnung. Allerdings gibt es längst auch Berufstätige oder Senioren, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheiden. Das kann finanzielle Gründe haben, aber auch soziale: Wer beispielsweise geschieden ist, möchte vielleicht nicht allein leben, nachdem auch die Kinder das Haus verlassen haben.

So funktioniert die Wohngemeinschaft

Mehrere Menschen ziehen gemeinsam in eine Wohnung, in der jede/r von ihnen ein Zimmer bewohnt. Bad, Küche und (falls vorhanden) Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Was in der Theorie einfach klingt, kann in der Praxis zahlreiche Probleme mit sich bringen. Diesen können Sie begegnen, indem Sie bei der WG-Auswahl Sorgfalt walten lassen und einige interne Regeln aufstellen.

Wohngemeinschaft: Passt das?

Suchen Sie nach einem Studentenzimmer, sollten Sie darauf achten, ob Ihre potenziellen Mitbewohner einen ähnlichen Lebensstil pflegen wie Sie: Wie viel Wert wird in der Wohngemeinschaft auf Interaktion gelegt? Möchten die Mitbewohner gemeinsam feiern und gesellige Abende verbringen oder ziehen sie sich gern zurück? Wenn die Klausuren- und Lernphasen übereinstimmen, ist schon viel gewonnen.

Anders sieht es aus, wenn jemand in der Wohngemeinschaft berufstätig ist: Wer zu geregelten Zeiten arbeiten muss und abends gern früh schlafen geht, freut sich nicht über nächtelange Diskussionen in der Küche oder im Wohnzimmer. Aber auch mehrere Berufstätige sollten sorgfältig untersuchen, ob sie zueinander passen und ob ihre Bedürfnisse nach Nähe oder Abschottung übereinstimmen.

Der WG-Vertrag kann vieles regeln

In jeder Wohngemeinschaft gibt es gewisse Regeln. Häufig haben sie sich im Laufe der Zeit etabliert, und wer neu dazukommt, passt sich an. Vor allem aber, wenn Sie nicht nur ein Studentenzimmer, sondern ein langfristiges Heim suchen, kann ein WG-Vertrag sinnvoll sein. In diesem kann geregelt werden, was über den Mietvertrag hinausgeht:

  • Gibt es eine WG-Kasse für gemeinsame Anschaffungen wie etwa Reinigungsmittel oder Toilettenpapier?
  • Verpflichten sich alle Mitbewohner, einen finanziellen Puffer anzulegen, falls die Wohngemeinschaft beispielsweise Nebenkostennachzahlungen leisten muss?
  • Wird ein Putzplan angelegt und falls ja, wie sieht er aus? Übernehmen alle Mitbewohner alle Aufgaben turnusmäßig oder ist jeder immer für bestimmte Dinge zuständig?
  • Ist die gemeinsame Versorgung mit Lebensmitteln geplant (gemeinsam kochen und essen) oder sorgt jeder für sich? Wie wird der Platz im Kühlschrank aufgeteilt?
  • Sind Haustiere erlaubt (unter der Voraussetzung, dass der Vermieter sie gestattet)? Dürfen sie auch in den Gemeinschaftsräumen sein?
  • Wie oft ist Besuch gestattet? Dürfen Besucher übernachten?
  • Darf in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten geraucht werden?
  • Gibt es eine besondere Haftpflicht-Regelung, falls etwas kaputtgeht?
  • Wurden gemeinsam Möbel für die Wohngemeinschaft angeschafft? Wer behält diese, wenn jemand aus der WG auszieht?
  • Wie lange vor dem gewünschten Auszug sollte ein/e Mieter/in den anderen Bescheid geben (auch unabhängig von den jeweils laut Vertrag geltenden Kündigungsfristen), damit diese nach einem adäquaten Ersatz suchen können?
  • Wer ist unter welchen Umständen für Schönheitsreparaturen zuständig?
  • Wie ist bei ernsthaften Streitigkeiten vorzugehen (evtl. unbeteiligten Moderator dazu holen)?

Dieses Vorgehen mag Ihnen unter Umständen übervorsichtig erscheinen, aber es beugt Unstimmigkeiten vor, die das Alltagsleben stark belasten können. Je älter Sie bei der WG-Gründung sind, desto mehr sind Sie an einen täglichen Ablauf gewöhnt – und dasselbe gilt für die anderen.

Welche Arten des Mietvertrags gibt es für eine Wohngemeinschaft?

Da WGs aus ganz verschiedenen Situationen heraus entstehen, gibt es gleich mehrere Arten von Mietverträgen, die für diese Art des Zusammenlebens infrage kommen. Alle haben ihre Vorteile und Nachteile. Eines der Modelle wird von Vermietern jedoch deutlich bevorzugt.

Alle Bewohner sind Hauptmieter in nur einem Mietvertrag

Für Vermieter ist diese Variante am angenehmsten: Es gibt nur einen Vertrag und alle Mieter unterschreiben als Hauptmieter. Der Verwaltungsaufwand ist also gering, da die Kommunikation mit der ganzen WG läuft und nur eine Nebenkostenabrechnung gestellt wird. Bei dieser Art von Vertrag hat der Vermieter das Recht, sich bei Mietrückständen einer Person auch an die Mitbewohner zu wenden: Sie alle haften nämlich gemeinsam für Mietrückstände, etwaige Schäden oder für Nebenkostennachzahlungen.

Nachteilig für die WG-Mitbewohner ist zudem, dass alle den Vertrag kündigen müssen, wenn eine Person ausziehen will. Möchten die anderen Bewohner in der Wohngemeinschaft bleiben, müssen sie mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschießen. Und der neue Mietvertrag kann mit ungünstigeren Konditionen einhergehen. Unter Umständen bleibt auch die ausgezogene Person zunächst weiter haftbar – die Situation ist potenziell problembeladen.

Das gilt zumindest für den Fall, dass im Mietvertrag nicht explizit festgelegt wurde, dass es sich um eine WG handelt. Ist dies doch der Fall und wird über eine Nachfolgeklausel vereinbart, dass bei Auszug einer Person ein/e ander/e Mieter/in aufgenommen werden darf, kann das WG-Leben normal weitergehen. Der Vermieter hat in diesem Falle ein Veto-Recht, was neue Mitbewohner betrifft! Möchten Mieter Freunde aufnehmen, die aber gerade zahlungsunfähig sind, darf der Vermieter das verweigern.

Achtung: Wenn die WG mit einem solchen Vertrag gegründet wird, zahlen alle Mitglieder anteilig die Kaution!

Es gibt einen Hauptmieter und mehrere Untermieter

Diese Konstellation kommt häufig zustande, wenn sich bei einem Mieter die Lebensverhältnisse ändern: Beispielsweise sind bei jemandem die Kinder ausgezogen, aber die Person würde gern in der vertrauten Wohnung bleiben. Für nur eine Person ist sie aber zu groß und zu teuer.

Ist dies bei Ihnen der Fall, können Sie sich an den Vermieter wenden, Ihre Lage schildern und ihn um die Erlaubnis zur Untervermietung bitten. Haben Sie ein berechtigtes Interesse (beispielsweise ein finanzielles), darf er Ihnen die Erlaubnis nicht ohne guten Grund verwehren. Sie schließen dann mit Ihren neuen Mitbewohnern einen Untermietvertrag ab, in dem die Höhe der Mietzahlungen, die Anteile an den Nebenkosten usw. geregelt sind.

Das Gute für Sie an dieser Art von Vertrag ist, dass Sie als Hauptmieter allein in der Wohngemeinschaft die Entscheidungen treffen. Nachteilig ist, dass Sie auch allein haftbar sind für Schäden, Nebenkosten und auch ausstehende Miete. Das heißt, wenn einer Ihrer Untermieter Ihnen die vereinbarte Miete schuldig bleibt, müssen Sie dennoch den Gesamtbetrag an den Vermieter überweisen.

Bei einem Untermietvertrag hat der Hauptmieter das Recht, den Untermietern zu kündigen. Bei berechtigtem Interesse (etwa Eigenbedarf) beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Sie erhöht sich auf sechs Monate, wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn es sich um ein möbliert vermietetes Zimmer handelt: Die Kündigungsfrist beträgt hier nur zwei Wochen zum 15. oder zum Monatsende – und zwar sowohl für den Hauptmieter, der hier als Vermieter agiert, als auch für den Untermieter. Bei einer normalen Untermiete liegt die Kündigungsfrist für den auszugswilligen Untermieter bei drei Monaten.

Für die Untermieter ist einerseits von Vorteil, dass sie nicht dafür haftbar gemacht werden können, wenn jemand anderes (auch der Hauptmieter) den Mietanteil schuldig bleibt. Nachteilig hingegen ist, dass sie die Wohnung verlieren, wenn dem Hauptmieter gekündigt wird. Dem können Sie allerdings vorbeugen, wenn in den Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Vermieter die sogenannte Eintrittsklausel übernommen wird: Diese ermöglicht es den Untermietern, zum Hauptmieter aufzurücken, wenn der bisherige Hauptmieter ausziehen möchte.

Gut zu wissen: Es ist möglich, ein WG-Zimmer zur Zwischenmiete auszuschreiben. Das wird häufig bei Studentenzimmern gemacht, wenn der/die Bewohner/in ein Auslandssemester oder ein Praktikum in einer anderen Stadt macht. Die Zwischenmiete zeichnet sich dadurch aus, dass sie von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum befristet ist und dass der/die eigentliche Mieter/in nach der vereinbarten Zeit wieder einzieht. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter zustimmt. Tut er das nicht und wird dennoch jemand zur Zwischenmiete aufgenommen, kann die verantwortliche Person fristlos gekündigt werden.

Mehrere Mieter mit eigenen Verträgen

Diese Lösung erlaubt die wohl klarsten Regelungen. Allerdings lehnen viele Vermieter sie ab, da sie einen nicht unwesentlichen Mehraufwand bedeutet. Denn der Vermieter muss mit allen Mitgliedern der Wohngemeinschaft kommunizieren und für sie alle einzelne Nebenkostenabrechnungen erstellen. Für die einzelnen Bewohner hingegen ist es von Vorteil, wenn so viele Aspekte klar geregelt sind. Sie müssen dann nur noch kleinere Punkte unter sich lösen, etwa wer den Rundfunkbeitrag bezahlt. Denn dieser wird nur einmal pro Wohnung fällig. Die anderen können demjenigen, der ihn bezahlt, ihre Anteile überweisen.

Möchte einer der Bewohner ausziehen, kann er problemlos seinen Mietvertrag kündigen, ohne dass dies die anderen WG-Mitglieder berührt: Ihre Verträge laufen normal weiter. In dieser Konstellation steht es allerdings dem Vermieter zu, einen Mieter für das frei gewordene Zimmer auszuwählen – die verbliebenen Mieter haben nicht automatisch ein Mitspracherecht.

Fazit: Mit klaren Regeln gelingt die Wohngemeinschaft

In einer Wohngemeinschaft zu leben, kann herausfordernd, aber auch bereichernd sein. Wichtig dafür sind Rücksichtnahme, eine klare Kommunikation und feste Regeln. Wie umfangreich Letztere sein müssen, ergibt sich aus dem Mietvertrag, der für die WG abgeschlossen wird: Wer wann welche Aufgaben und Pflichten übernehmen muss, sollte in jeder Art von WG geregelt sein. Handelt es sich um ein vorübergehendes Zusammenleben wie in Studenten-WGs, kümmern sich die Mitbewohner meist selbst um alltägliche Besorgungen. Das kann anders aussehen, wenn berufstätige Menschen sich für ein solches Zusammenleben entscheiden. Wichtig ist, dass alle Beteiligten stets genau sowohl über die Inhalte des Mietvertrags als auch über die WG-internen Regeln informiert sind. So können alle Mitbewohner gemeinsam für ein möglichst reibungsloses und schönes Zusammenleben sorgen.

Bildnachweis: sirtravelalot / Shutterstock.com

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