Maklersuche: So finden Sie den perfekten Immobilienmakler

Sie sind auf der Suche nach einem passenden Immobilienmakler? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir verraten Ihnen nicht nur, worauf Sie bei der Maklersuche Wert legen sollten, sondern schlagen Ihnen auch direkt passende Makler vor. Unser Maklernetzwerk umfasst zahlreiche erfahrene und geprüfte Experten, die Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie gerne mit Rat und Tat beiseite stehen.

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Wie sinnvoll ist ein Immobilienmakler?

Ob ein Immobilienmakler sinnvoll ist oder nicht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es kommt hierbei immer auch auf Ihre individuelle Situation und auf Ihre Vorkenntnisse an. Besitzen Sie beispielsweise bereits mehrere renditestarke Immobilien als Kapitalanlage und befinden sich diese alle in Ihrer eigenen Stadt, ist Ihre Marktkenntnis unter Umständen bereits so gut, dass Sie sich den Makler für das nächste Objekt sparen können.

Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn Sie beispielsweise eine Immobilie geerbt haben und diese nun möglichst gewinnbringend verkaufen wollen. Als Laie können Sie den Wert des Objekts vermutlich nicht genau beziffern und riskieren, in rechtliche Stolperfallen zu tappen.

Dank der Maklersuche hat dieses Paar eine passende Immobilie gefunden.

Auch den Zeitfaktor sollten Sie nicht unterschätzen. Der Immobilienkauf oder-verkauf kann gut und gerne über ein Jahr in Anspruch nehmen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie direkt zu Beginn des Verkaufsprozesses einen groben Fehler begehen: Verlassen Sie sich bei der Immobilienbewertung auf Ihr Bauchgefühl, kann ein zu hoher Preis schnell potenzielle Käufer verschrecken. Mehrere Korrekturen am Preis ziehen den Prozess unnötig in die Länge. Ziehen Sie hingegen ein erfahrenes Immobilienbüro zu Rate, können Sie den Verkauf mit etwas Glück auf wenige Monate reduzieren.

Als Hauptargument gegen einen Immobilienmakler wird in der Regel einzig und allein die hohe Maklercourtage genannt. Zugegeben, ein Makler ist nicht gerade günstig, doch Expertise hat nun einmal ihren Preis. Die langjährige Erfahrung eines guten Immobilienmaklers ermöglicht es ihm, seinem Gegenüber in Preisverhandlungen gut vorbereitet und selbstbewusst gegenüberzutreten. Verkaufen Sie Ihr Haus hingegen auf eigene Faust, ist die Gefahr größer, dass Sie sich am Ende auf einen Kompromiss einlassen und Ihre Immobilie unter Wert verkaufen.

Zwei Personen die glücklich vor ihrem neuen Eigenheim stehen

Ein Immobilienmakler ist sinnvoll, wenn…

  • … Sie Laie im Bereich Immobilien sind.
  • … Sie den Markt nicht gut kennen.
  • … Sie Kauf bzw. Verkauf möglichst schnell über die Bühne bringen wollen.
  • … Sie sich in Preisverhandlungen unsicher fühlen.
  • … Sie nicht viel Zeit investieren möchten.
  • … Ihnen fachliche und rechtliche Beratung wichtig ist.
  • … Sie sich einen kompetenten Ansprechpartner wünschen.

Was macht ein Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler tritt immer als Vermittler zwischen Immobilieneigentümer und Immobilieninteressent auf. Er kann somit sowohl bei Kauf und Verkauf als auch bei Vermietungen zu Rate gezogen werden.Wenn Sie in Deutschland mit einer Immobilie handeln oder diese vermieten möchten, müssen Sie nicht unbedingt einen Makler dafür engagieren.

Grundsätzlich können Sie alle Aufgaben rund um Wohnung, Haus oder Grundstück auch selbst erledigen. Dennoch sollten Sie zumindest darüber nachdenken, ein Immobilienbüro zu beauftragen. Sie kaufen sich dadurch wertvolle Expertise ein: Durch seine Marktkenntnis kann der Makler unter anderem den Verkaufspreis Ihrer Immobilie in die Höhe treiben oder im Falle von Vermietungen dafür sorgen, dass das Risiko von Mietausfällen und Mietnomaden minimiert wird.

Gut zu wissen: Immobilienbüros unterscheiden häufig zwischen sogenannten Nachweismaklern und Vermittlungsmaklern. Während der Nachweismakler Ihnen lediglich potenzielle Vertragspartner nennt, kümmert sich der Vermittlungsmakler um alle Belange, die bei Kauf, Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie anfallen.

Aufgabenprofil eines Maklers beim Verkauf einer Immobilie

Wer eine Immobilie verkaufen will, verfolgt meist ein übergeordnetes Ziel: Die Immobilie so schnell wie möglich zum höchstmöglichen Preis an den Mann zu bringen. Ohne ausreichende Markt- und Marketingkenntnisse dürfte sich dieses Vorhaben allerdings als schwierig erweisen. Gerade wenn sich die Immobilie nicht in einer 1A-Lage befindet, wo zahlreiche Kaufinteressenten Schlange stehen, kann sich der Verkauf gut und gerne in die Länge ziehen.

Ein Immobilienmakler ist in dieser Situation Gold wert. Im ersten Schritt wird der Makler sich Ihre Immobilie genau ansehen und anschließend das Verkaufsziel festlegen. Die meisten Makler bieten die Wertermittlung kostenlos an oder verrechnen sie am Ende mit der Maklercourtage. Anschließend wird der Makler sich mitIhnen zusammensetzen und gemeinsam eine Verkaufsstrategie festlegen: Immerhin muss ein Luxuspenthouse im Stadtzentrum anders beworben werden als ein altes Bauernhaus in einem Vorort.

Sind Ziele und Strategie einmal definiert, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Der Makler fertigt in einem nächsten Schritt ansprechende Fotos Ihrer Immobilie an und erstellt ein aussagekräftiges Exposé. Dieses bewirbt er anschließend auf unterschiedlichen Plattformen. Zusätzlich informiert er seinen Kundenstamm über Ihre Immobilie. Sobald die ersten Interessenten da sind, veranstaltet der Makler Besichtigungen.

Die meisten Immobilienmakler greifen hierfür auf das sogenannte Home Staging zurück: Sie setzen die Immobilie durch gezielte Deko-Elemente ins perfekte Licht. Die verkaufsfördernde Atmosphäre sorgt dafür, dass Interessenten sich im Idealfall auf den ersten Blick in Ihre Immobilie verlieben und bereit dazu sind, einen hohen Kaufpreis zu zahlen.

Liegen Angebote vor, wird sich Ihr Immobilienmakler um die Bonitätsprüfung kümmern und Ihnen am Ende geeignete Käufer vorstellen. Haben Sie sich für einen Käufer entschieden, unterstützt der Immobilienmakler Sie noch dabei, den Kaufvertrag aufzusetzen. Auch beim Notartermin steht der Makler Ihnen in der Regel beratend zur Seite.

Wichtig: Sie als Immobilieneigentümer haben immer das letzte Wort. Der Makler kann Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung nicht ohne Ihr Einverständnis verkaufen. Selbst wenn am Ende mehrere passende Angebote von unterschiedlichen Kaufinteressenten vorliegen, können Sie noch ein Veto einlegen und keines davon annehmen.

Immobilienverkauf:
Aufgaben eines Maklers im Überblick

  • Beratung über Verkaufsziele und Festlegung einer Verkaufsstrategie
  • Wertermittlung vor Ort
  • Beratung bei rechtlichen Fragen
  • Zusammentragen aller wichtigen Dokumente (u. a. Grundbuchauszug, Grundriss, Energieausweis)
  • Erstellen eines Exposés inklusive ansprechender Fotos
  • Home Staging: Schaffen einer verkaufsfördernden Atmosphäre
  • Bewerbung des Exposés (u. a. auch durch Kontaktieren des eigenen Kundenstamms)
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen vor Ort
  • Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten
  • Kommunikation und Verhandlung mit Kaufinteressenten
  • Vorbereitung des Kaufvertrags
  • Betreuung bei Notartermin und Vertragsabschluss

Was kostet ein Immobilienmakler?

Zwar sind die Maklergebühren bei Kauf und Verkauf grundsätzlich frei verhandelbar, doch gibt es bestimmte Richtwerte, an welche sich die meisten Makler halten. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland und betragen zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz zur Maklerprovision beim Immobilienverkauf: das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“.

Danach trägt die Partei, die den Makler beauftragt hat, seine Kosten. Allerdings kann sie bis zu 50 Prozent der Maklerprovision von der Gegenseite zurückfordern. Käufer und Verkäufer teilen sich damit die Kosten. Der Anteil des Käufers ist jedoch faktisch auf maximal die Hälfte der Maklergebühren begrenzt.

Ein Mann, der Geld stapelt

Übersicht: Maklergebühren in den einzelnen Bundesländern

BundeslandMaklerprovision
Baden-Württemberg7,14 %
Bayern7,1 4%
Berlin7,14 %
Brandenburg7,14 %
Bremen5,95 %
Hamburg6,25 %
Hessen5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %
Niedersachsen4,76 – 7,14 %*
Nordrhein-Westfalen7,14 %*
Rheinland-Pfalz7,14 %*
Saarland7,14 %
Sachsen7,14 %
Sachsen-Anhalt7,14 %
Schleswig-Holstein7,14 %
Thüringen7,14 %*

* Es kann zu regionalen Unterschieden kommen.

Wann muss ich die Maklerkosten zahlen?

Was viele nicht wissen: Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist. Das bedeutet, dass ein Makler mit seiner Arbeit immer in Vorleistung geht. Nur wenn die Immobilie erfolgreich erworben oder verkauft wurde, müssen Sie als Auftraggeber zahlen. Wann die Zahlung genau fällig ist, entnehmen Sie am besten den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Maklers.

In der Regel haben Sie im Anschluss an Kauf oder Verkauf etwa ein bis zwei Wochen Zeit, um die Provision zu überweisen. Sind Sie mit der Maklerleistung nicht zufrieden oder überlegen Sie es sich schlichtweg anders, darf der Makler keine Provision von Ihnen verlangen. Da er zu diesem Zeitpunkt allerdings meist schon viel Mühe und auch Kosten auf sich genommen hat, um Sie bei Ihrem Immobilienvorhaben zu unterstützen, kann er eine Aufwandsentschädigung einfordern. Das Recht dazu muss er sich allerdings zuvor vertraglich zugesichert haben.

Erfolgreiche Maklersuche:
Wie finde ich einen guten Immobilienmakler?

Immobilienmakler genießen nicht nur deshalb einen schlechten Ruf, weil viele Menschen den Kosten-Nutzen-Faktor unterschätzen. Es liegt auch daran, dass sich viele schwarze Schafe in der Branche tummeln. Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist nicht geschützt, weshalb es auch keine spezifische Ausbildung für diesen Beruf gibt. Stattdessen werden lediglich eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sowie einen Gewerbeschein – auch Maklerschein genannt – benötigt. Viele Quereinsteiger versprechen sich von diesem Beruf einen hohen Verdienst, unterschätzen dabei jedoch die hohen Anforderungen.

Nichtsdestotrotz gibt es einige Merkmale, an denen Sie einen guten Makler erkennen. Achten Sie beispielsweise auf:

  • Ausbildung als Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau
  • Zertifizierung nach Norm DIN 15733 (gilt europaweit und bescheinigt sowohl fachliche Kompetenz als auch die Einhaltung eines Moralkodexes)
  • Mitglied im IVD (Immobilienverband Deutschland) und/oder RDM (Ring Deutscher Makler)
  • Größe des Kundenstamms
  • Qualität der Exposés
  • gute Online-Bewertungen
  • bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • bestimmte Spezialisierungen (Grundstücksmakler, Wohnungsmakler, Gewerbemakler, Luxus-Immobilienmakler etc.)

Statt auf eigene Faust nach einem passenden Immobilienmakler zu suchen, können Sie sich das Leben auch einfach machen und schlicht einen unserer Partnermakler auswählen. Gerne schlagen wir Ihnen einen geprüften und erfahrenen Experten aus unserem Maklernetzwerk vor, der mit dem Immobilienmarkt in Ihrer Region bestens vertraut ist und zu Ihren individuellen Voraussetzungen passt. Dieser Service ist für Sie gänzlich kostenlos und unverbindlich. Sie gehen damit kein unnötiges Risiko ein: Sind Sie wider Erwarten mit dem Experten nicht zufrieden, müssen Sie diesen nicht beauftragen. Die reine Vermittlung eines Partnermaklers stellt noch keinen offiziellen Maklervertrag dar.

Maklervertrag: Wie beauftrage ich einen Immobilienmakler?

Haben Sie einen passenden Makler in Ihrer Nähe gefunden, müssen Sie diesen noch offiziell damit beauftragen, Ihre Immobilie zu verkaufen beziehungsweise nach passenden Objekten für Sie zu suchen. Auch wenn hierbei immer von einem Maklervertrag die Rede ist, gilt: Der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Es kann also durchaus genügen, wenn Sie sich mit dem Makler Ihrer Wahl mündlich auf die Rahmenkonditionen einigen. Allerdings ist es immer empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Kommt es später zu Unstimmigkeiten, können Sie so belegen, was ursprünglich vereinbart wurde. Die Möglichkeit des mündlichen Maklervertrags ist außerdem nur noch bis Ende des Jahres möglich. Mit Inkrafttreten des neuen Maklergesetzes, das auch die Kostenstruktur vereinheitlicht, wird ein schriftlicher Vertrag zur Pflicht.

Alleinauftrag oder allgemeiner Auftrag?

Wenn Sie eine Immobilienvermittlung beauftragen, müssen Sie grundsätzlich zwischen einem Makleralleinauftrag und einem allgemeinen Maklerauftrag unterscheiden. Beim Makleralleinauftrag engagieren Sie genau einen Makler. Er dient Ihnen als kompetenter Ansprechpartner und Sie kaufen sich durch diesen Auftrag die vollumfängliche Maklerleistung ein. Beim Allgemeinauftrag hingegen können Sie mehrere Makler mit dem Kauf oder Verkauf der Immobilie beauftragen. Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass Ihre Immobilie auf Online-Plattformen von unterschiedlichen Maklern inseriert wird, was auf Kaufinteressenten unseriös wirken kann. Da sich die Makler in der Regel bewusst sind, dass sie die Immobilie nicht exklusiv betreuen, fließt meist weniger Eifer in die Arbeit.

Immerhin kann nur einer von ihnen am Ende die Provision erhalten. Darüber hinaus bietet der Alleinauftrag einen klaren Vorteil: Planungssicherheit. Sie wissen bereits bei Vertragsabschluss, wie hoch die Provision am Ende ausfallen wird. Heuern Sie mehrere Makler mit unterschiedlichen Provisionshöhen an, wissen Sie nicht, wie viel Sie am Ende zahlen müssen. Der Alleinauftrag ist dem allgemeinen Maklerauftrag daher meist vorzuziehen. In der Regel läuft ein Alleinauftrag für etwa drei bis acht Monate. So lange hat Ihr Makler Zeit, um ein passendes Objekt für Sie zu finden oder Ihre Immobilie an den Mann zu bringen.

Qualifizierter oder einfacher Makleralleinauftrag?

Beim Alleinauftrag müssen Sie schließlich noch zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Makleralleinauftrag unterscheiden. Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Sie selbst auch die Initiative ergreifen. Finden Sie auf eigene Faust einen passenden Käufer und kommt es zum Vertragsabschluss, entfällt die Provision. Höchstens eine Aufwandsentschädigung kann Ihr Makler dann noch geltend machen. Beim qualifizierten Maklerauftrag hingegen müssen Sie jeden Kaufinteressenten, den Sie selbst finden, an Ihren Makler verweisen. Die Provision ist hier in jedem Fall fällig. Aus diesem Grund bevorzugen Makler im Allgemeinen den qualifizierten Maklerauftrag.

Zusammenfassung: Diese Arten von Maklervertrag gibt es

Allgemeiner Maklervertrag: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, selbst nach passenden Käufern bzw. Objekten zu suchen und auch andere Makler zu beauftragen.
Einfacher Makleralleinvertrag: Der Auftraggeber engagiert nur einen Makler, behält sich aber das Recht vor, selbst nach passenden Käufern bzw. Objekten zu suchen.
Qualifizierter Makleralleinvertrag: Der Auftraggeber engagiert nur einen Makler und verpflichtet sich, alle Interessenten an diesen zu verweisen.

Was gehört in den Maklervertrag?

Ein Maklervertrag kann verhältnismäßig frei gestaltet werden. Wie bei nahezu allen Vertragsarten, so gilt auch hier: Je detaillierter der Vertrag, desto geringer das Streitpotenzial. Achten Sie daher darauf, dass für alle Eventualitäten vorgesorgt ist. In den Vertrag sollten Sie die folgenden Punkte aufnehmen:

  • Vertragsart (Allgemeiner Maklerauftrag oder Alleinauftrag? Einfach oder qualifiziert?)
  • Informationen zu Auftraggeber und Makler
  • Informationen zum Auftrag (Kauf, Verkauf, Vermietung)
  • Aufgabenprofil des Maklers
  • Informationen zur Provision (Höhe, Fälligkeit etc.)
  • Informationen zu möglichen Aufwandsentschädigungen
  • Vertragslaufzeit und Optionen für Verlängerung
  • Vollmachten des Maklers
  • Kündigungsvereinbarung
  • Widerrufserklärung

Maklerverträge werden in den Regel als zeitlich befristete Verträge über einige Monate geschlossen. Dies liegt daran, dass befristete Verträge – anders als unbefristete Verträge – nicht jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden können. Sind Sie mit Ihrem Immobilienmakler also nicht zufrieden und haben Sie einen unbefristeten Vertrag, können Sie diesen verhältnismäßig einfach beenden. Bei einem befristeten Vertrag kommen Sie nicht so leicht von Ihrem Makler los. Sie benötigen hierfür einen guten Grund, der Sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein solcher Grund kann beispielsweise sein, dass Ihr Immobilienmakler seine Pflichten grob vernachlässigt, gar keinen Gewerbeschein besitzt oder Sie mit falschen Angaben hinters Licht geführt hat.

Tipp: Handelt es sich um einen Verkauf und haben Sie bereits selbst mit der Suche nach passenden Käufern begonnen, können Sie diese separat in den Maklervertrag mit aufnehmen. Verkaufen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus am Ende an einen dieser Kaufinteressenten, entfällt die Maklerprovision.

Fazit: Ein Makler spart Zeit, Nerven und oft auch Geld

Leider gehen nach wie vor viele Menschen davon aus, dass ein Immobilienmakler lediglich Online-Anzeigen schaltet und auf passende Interessenten wartet. Dabei sind die Aufgaben eines guten Maklers wesentlich vielfältiger: Er rückt Ihre Immobilie ins beste Licht, kann den Verkaufspreis nach oben schrauben und kümmert sich um alle rechtlichen Angelegenheiten, die gerade unerfahrene Immobilienbesitzer nicht ohne Hilfe angehen sollten. Kurzum: Wer einen guten Immobilienmakler beauftragt, zahlt für Know-how und Expertise.

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