Notarkostenrechner:
So werden die Nebenkosten kalkuliert

Zum Schutz von Käufer und Verkäufer muss ein Haus- beziehungsweise Immobilienkauf in Deutschland immer notariell beglaubigt werden. Bis auf wenige Ausnahmen übernimmt dabei der Käufer immer die vollen Kosten für den Notar. Mit unserem Notarkostenrechner können Sie schon vor dem Immobilienkauf nachrechnen, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen. Grundlage der Berechnung sind gesetzlich geregelte Gebührensätze, die anteilig auf den Kaufpreis der Immobilie angerechnet werden. Für die Benutzung des Notarkostenrechners bedeutet das, dass Sie lediglich den Kaufpreis und, sofern bereits bekannt, die zu erwartende Grundschuld eintragen müssen.

Als Faustregel gilt: Für den Notar werden beim Kauf einer Immobilie etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises fällig.

Geschäftsleute, die sich ein Dokument ansehen

Wieso wird beim Immobilienkauf überhaupt ein Notar benötigt?

Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Einschaltung eines Notars beim (Ver-)Kauf eines Hauses Pflicht. Da es sich bei der Ausgestaltung eines Kaufvertrages für eine Immobilie um eine komplexe Angelegenheit handelt und es um große finanzielle Werte geht, stellt der Notar mit seiner Arbeit sicher, dass weder Käufer noch Verkäufer benachteiligt oder bevorzugt werden. Zur Neutralität verpflichtet, stellt er beispielsweise sicher, dass beide Parteien ausreichend Zeit haben, den Kaufvertrag zu prüfen, bevor ein Termin zur Unterschrift vereinbart wird.

Welche Aufgaben hat der Notar beim Hauskauf?

Zentraler Punkt der Notartätigkeiten ist der Kaufvertrag der Immobilie: Dieser wird vom Notar aufgesetzt beziehungsweise geprüft und abschließend beglaubigt – erst mit dieser Beglaubigung wird der Vertrag rechtskräftig. Im Zuge der Vertragsgestaltung sind Beratungstermine und Treffen zur Unterschrift in den Leistungen inkludiert. Für seine Arbeit wird der Notar nach den fixen Gebührensätzen, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind, bezahlt. Heißt: Unabhängig davon, wie aufwendig die Beratung und Ausgestaltung des Vertrags ist und wie häufig Sie sich mit dem Notar treffen, werden die immer gleichen Kosten erhoben – eben diese, die Sie auch im Notarkostenrechner kalkulieren können.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Eintrag einer Grundschuld beim Grundbuchamt. Um die Eintragung in das behördliche Register kümmert sich der Notar, für den Eintrag selbst fallen zusätzliche Grundbuchgebühren an.

Kurz erklärt: Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein hypothetischer Wert einer Immobilie, der zur Absicherung des Immobilienkredits bei der Bank dient. Geraten Sie in Zahlungsschwierigkeiten bei Ihrer Baufinanzierung, greift im schlimmsten Falle einer Zwangsvollstreckung dieser Wert als Grundlage für den Preis. In der Regel entspricht die Höhe der Grundschuld dem Wert des Immobilienkredits.

Tipp: Nutzen Sie einen Baufinanzierungsrechner, um die benötigte Darlehenshöhe – und somit auch die mögliche Grundschuld – zu kalkulieren. Wichtig beim Ausfüllen des Rechners ist, dass die Notarkosten, ebenso wie andere Nebenkosten, nicht von einem klassischen Baudarlehen gedeckt werden. Die mit dem Notarkostenrechner kalkulierten Ausgaben müssen Sie also aus Eigenkapital oder über einen zweiten Kredit finanzieren.

Weitere Aufgaben des Notars

Nicht nur die Grundschuld wird beim Grundbuchamt über den Notar eingetragen: Der offizielle Abschluss eines Verkaufs ist der Eintrag des Käufers als neuer Besitzer einer Immobilie in das zentrale Register. Außerdem holt der Notar alle wichtigen Unterlagen und offiziellen Erklärungen bei der Stadt und gegebenenfalls anderen Dritten ein. Außerdem informiert er das Finanzamt über den Verkauf der Immobilie – anschließend werden Sie als Käufer zur Zahlung der Grunderwerbssteuer aufgefordert.

Tipp: Oftmals bieten Notare die Abwicklung der Zahlung des Kaufpreises von Käufer an Verkäufer über ein Treuhandkonto (Notaranderkonto) an. Dafür werden allerdings zusätzliche Gebühren fällig. Mit einer direkten Zahlung an den Verkäufer können Sie einige hundert Euro sparen.

Wer beauftragt und bezahlt den Notar?

Es ist üblich, dass Sie als Käufer den Notar bezahlen. Damit soll verhindert werden, dass der Verkäufer die Notarkosten auf den Kaufpreis einer Immobilie schlägt und Sie als Käufer so nicht nur einen höheren Preis, sondern auch eine höhere Grunderwerbssteuer zahlen müssen.

Gut zu wissen: Für jede Änderung im Grundbuch rechnet der Notar separate Gebühren ab. Müssen Änderungen vorgenommen beziehungsweise Einträge gelöscht werden, die durch den Verkäufer verursacht werden – zum Beispiel die Löschung einer alten Hypothek oder eines Vorkaufsrechts – können Sie mit dem Verkäufer aushandeln, dass er diesen Teil der Notarkosten übernimmt. Dementsprechend würde sich die im Notarkostenrechner angezeigt Summe noch etwas zu Ihren Gunsten reduzieren. 

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