Müllentsorgung – Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Neben Pflichten des Vermieters bei der Müllentsorgung bestehen auch Pflichten für die Mieter: Nur wenn alle sich daran halten, kann die Entsorgung reibungslos funktionieren. Gerade in größeren Mietshäusern mit mehreren Parteien kommt es aber immer wieder zu Ärger. Hier sehen Sie, wer welche Rechte und Pflichten hat und wie Sie sich im Zweifelsfall richtig verhalten.

Bereitstellen der Tonnen zählt zu Pflichten des Vermieters bei der Müllentsorgung

Mehrere Tonnen zur Müllentsorgung, welche Pflichten hat ein Vermieter?

Vermieter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mieter ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen können. Das heißt, dass sie die notwendigen Tonnen in der passenden Größe bereitstellen müssen. Welche Tonnen das sein müssen, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Rest- und Biomüll gibt es überall, oft auch Tonnen für Papier und Kunststoff. Glas hingegen wird meist in öffentlichen Containern entsorgt.

Die Anzahl und Größe der Mülltonnen muss so gewählt werden, dass der Müll aller Hausbewohner darin Platz findet. Sind die Tonnen zu klein, sodass der Müll regelmäßig nicht hineinpasst, sollten die Mieter den Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Es ist dann seine Aufgabe, beim Vertragspartner mehr oder größere Tonnen zu bestellen.

Sind die Mülltonnen hingegen zu groß, sodass sie immer nur zum Teil befüllt abgeholt werden, kann der Vermieter sie gegen kleinere Exemplare austauschen lassen. Dadurch sinkt der Preis für die Müllentsorgung. Das ist im Interesse der Mieter, da sie die Kosten für die Müllentsorgung tragen.

Wichtig: Wer trägt die Kosten für die Mülltonnen? Die Anschaffung der Mülltonnen ist Sache des Vermieters. Er muss sie seinen Mietern zur Verfügung stellen. Auch die Anschaffungskosten gehen zu seinen Lasten. Er darf diese nicht im Nachhinein auf die Mieter umlegen.

Mieter zahlen für Müllentsorgung

Die Pflichten des Vermieters bei der Müllentsorgung umfassen neben dem Bestellen und Bereitstellen der Mülltonnen auch das Zahlen der Gebühr an das Entsorgungsunternehmen. Allerdings darf er diese Müllgebühren auf die Mieter umlegen. Das wird im Mietvertrag geregelt: Die Mieter tragen die Gebühren in Form von Nebenkosten jeweils anteilig mit.

Achtung: Ist die Umlage für die Müllentsorgung im Mietvertrag nicht festgelegt, darf der Vermieter sie nicht erheben!

Wenn der Vermieter auf Hinweis der Mieter weitere oder größere Mülltonnen bestellt, steigen auch die Umlagesummen. Das muss der Vermieter seinen Mietern nicht extra ankündigen. Diese müssen auch nicht zustimmen. Denn die Klausel der Umlage deckt auch steigende Müllentsorgungskosten mit ab.

Weisen die Mieter den Vermieter vergeblich darauf hin, dass die Größe der Mülltonnen nicht ausreicht, erfüllt dieser seine Pflichten nicht. Das bedeutet, dass die Mieter befugt sind, eine Mängelanzeige zu stellen. Reagiert der Vermieter auch daraufhin nicht, kommt unter Umständen sogar eine Mietminderung infrage.

Diese Pflichten haben Mieter bei der Müllentsorgung

Der Vermieter stellt die Tonnen zur Verfügung, aber auch die Mieter müssen ihren Teil dazu beitragen, dass die Entsorgung reibungslos klappt. Tun sie das nicht, schaden sie allen anderen Mietparteien. Bei wiederholten Verstößen gegen die in der Hausordnung festgelegten Regeln können sie vom Vermieter abgemahnt werden und als letztes Mittel die Kündigung erhalten.

Für Mieter ist Mülltrennung Pflicht

Der Vermieter klärt die Mieter in der Hausordnung darüber auf, dass sie ihren Müll ordnungsgemäß trennen müssen. Sie müssen auch von ihm erfahren, dass eine falsche Mülltrennung zu mehr Kosten beim Entsorgungsunternehmen führt und dass diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Wer seinen Müll nicht richtig trennt, verteuert die Entsorgung also nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen Mieter im Haus. In der Nebenkostenabrechnung steigen in so einem Fall die Müllgebühren für alle.

Achtung: Bei falscher Mülltrennung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Beim ersten Mal liegen diese je nach Gemeinde bei 10 bis 100 Euro, können aber im Wiederholungsfalle auch vierstellig werden!

Gut zu wissen: Da es die Pflicht des Vermieters ist, für die Bereitstellung von ausreichend Mülltonnen zu sorgen, darf er die Menge des anfallenden Mülls kontrollieren. Außerdem hat er das Recht nachzuschauen, ob die Mieter den Müll richtig trennen. Aus anderen Gründen darf er den Müll nicht regelmäßig inspizieren.

Weitere Pflichten gehen aus dem Mietvertrag hervor

In manchen Fällen, vor allem in größeren Mietshäusern, gibt es einen Hausmeister, der sich darum kümmert, dass die Müllabfuhr die Mülltonnen erreicht – indem er die Tonnen an die Straße stellt oder den Müllraum öffnet. Er säubert bei Bedarf auch den Müllplatz oder Müllraum und die Tonnen selbst. Gibt es keinen Hausmeister, der diese Aufgaben erledigt, wird im Mietvertrag normalerweise festgelegt, dass die Mieter sich selbst darum kümmern. Es ist am Vermieter, den Turnus für diese Aufgaben festzulegen.

Wo stehen die Mülltonnen?

Wo die Mülltonnen in einem Mietshaus stehen, sollte in der Hausordnung beschrieben sein. Dieser Ort muss mehrere Kriterien erfüllen:

  • er darf keine Notausgänge, Rettungs- oder Fluchtwege sowie Feuerwehrzufahrten versperren
  • er darf für die Mieter im Erdgeschoss keine Geruchs- oder Lärmbelästigung darstellen
  • er muss für alle Mieter zugänglich sein

Unter Umständen kann es nötig werden, dass der Vermieter die Tonnen einschließt oder mit einem Schloss versieht. Immer wieder kommt es nämlich vor, dass Unbefugte ihren Müll in privaten Tonnen entsorgen. Dies kann dazu führen, dass die Mieter keinen Platz mehr für ihren eigenen Müll haben.

Ist bekannt, wer den Müll unbefugt entsorgt, ist diese Person für die Beseitigung des Mülls verantwortlich und muss die Kosten tragen. Entsorgt jemand über einen längeren Zeitraum hinweg seinen Müll in den privaten Tonnen, kann der Vermieter eine Unterlassungsklage anstrengen.

Ist der Täter nicht bekannt, muss der Vermieter gegebenenfalls den Müll in einer Sonderleerung abholen lassen. Die Kosten dafür trägt er selbst und darf sie nicht umlegen. Daher ist es ratsam, bei öffentlich zugänglichen Tonnen Schlösser anbringen zu lassen, die lediglich die Mieter öffnen können.

Was tun, wenn Müll im Treppenhaus liegt?

Manchmal kommt es vor, dass Mieter oder Bauarbeiter ihren Müll im Treppenhaus lagern. Dieser steht nicht nur im Weg, sondern wird auch schnell zur Geruchsbelästigung. Im schlimmsten Falle zieht er Ungeziefer an. Handelt es sich um Müll, die vom Vermieter bestellte Bauarbeiter hinterlassen haben, ist dieser für die Entsorgung zuständig und trägt auch die Kosten.

Handelt es sich um den Müll eines Mieters, sollten die anderen Mieter dem Vermieter Bescheid geben, falls dieser nicht vor Ort ist. Der Vermieter fordert dann den Mieter auf, den Müll unverzüglich zu beseitigen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, übernimmt oder beauftragt der Vermieter die Entsorgung und stellt dem Verursacher die Kosten in Rechnung.

Kommt dieses Verhalten häufiger vor, ist es Pflicht des Vermieters, dem Mieter eine Abmahnung zu schicken. Durch die wiederholte Geruchsbelästigung und die Gefahr der Anlockung von Ungeziefer wird das Alltagsleben der anderen Mieter nämlich stark eingeschränkt. Diese sind in manchen Fällen wegen Müll im Treppenhaus auch zu einer Mietminderung berechtigt. Es ist also im Sinne des Vermieters, hier zügig durchzugreifen. Komplett unbelehrbaren Mietern gegenüber darf er auch die Kündigung aussprechen, wenn vorhergehende Abmahnungen erfolglos geblieben sind.

Wenn eine neue Tonne nötig ist

Ist eine Mülltonne defekt, sollte der Vermieter sich mit dem Entsorgungsunternehmen in Verbindung setzen. Hier erklärt man das weitere Vorgehen: Manche Anbieter stellen die Tonnen gegen Miete zur Verfügung. Sie liefern nach Verschleiß im Normalfall eine neue Tonne, ohne dass weitere Kosten anfallen. Ist die Tonne allerdings defekt, weil jemand beispielsweise nach dem Grillen heiße Asche eingefüllt hat, werden die Kosten in Rechnung gestellt.

Handelt es sich bei den Tonnen um Eigentum, muss der Vermieter selbst ein neues Exemplar anschaffen. Dies kann je nach Entsorgungsunternehmen bei diesem selbst geschehen oder bei Anbietern im Internet. Letztere sind oftmals günstiger.

Steht einem Mieter eine eigene Mülltonne zu?

Falls ein Mieter mit der Mülltrennung seiner Mitmieter nicht einverstanden ist, wünscht er sich vielleicht eine eigene Mülltonne. In Mietshäusern mit mehreren Mietern ist dies allerdings meist nicht sinnvoll, da alle Parteien an der Umlage für die Mülltrennung beteiligt sind und niemand davon ausgenommen wird. Entsprechend würde die private Tonne nur zu Mehrkosten führen. Zudem müsste für eine weitere einzelne Mülltonne auch der Platz vorhanden sein, was nicht immer der Fall ist.

In kleineren Häusern mit weniger Parteien hingegen kann die Anschaffung einer eigenen Mülltonne leichter vonstattengehen. Wichtig ist hier, dass das Vorgehen für alle transparent ist: Der Vermieter muss einverstanden sein und auch die Mitmieter sollten von der Privattonne erfahren. Es kann auch sinnvoll sein, die Mülltonne mit einem Schloss zu versehen, falls der Grund für die Anschaffung die übermäßige Müllproduktion anderer Mieter ist.

Bei den meisten Entsorgern ist es der Vermieter, der eine neue Tonne bestellt. Bei manchen Anbietern kann sich allerdings auch der Mieter melden, um eine neue Tonne zu bestellen und für die Entsorgung anzumelden. Die nötigen Informationen geben die Anbieter selbst auf ihren Websites oder am Telefon.

Kurz: Der Mieter hat zwar keinen Anspruch auf eine eigene Mülltonne. In manchen Fällen kann er jedoch trotzdem eine erhalten.

Die Tonne ist voll: Wohin mit dem Müll?

Es gehört zu den Pflichten des Vermieters, zum Zwecke der Müllentsorgung ausreichend Mülltonnen zur Verfügung zu stellen. Ist doch einmal eine Tonne voll, wenn Sie Ihren Müll entsorgen möchten, stapeln Sie den Müllsack nicht oben auf dem Berg: Das Abfuhrunternehmen ist nicht verpflichtet, überladene Tonnen mitzunehmen.

Stattdessen können Sie Müllsäcke kaufen, die für den jeweiligen Müll gedacht sind (gelbe Säcke für Kunststoff, Papiertüten für Biomüll etc.). Füllen Sie den Müll dort hinein und stellen Sie ihn am Abfuhrtag neben die jeweilige Tonne. Das Entsorgungsunternehmen wird ihn mitnehmen. Kommt es häufiger vor, dass die Tonnen überladen sind, sollten Sie den Vermieter kontaktieren und ihn darauf hinweisen, damit er größere Tonnen bestellen kann.

Tipp: Erscheint das Entsorgungsunternehmen unerwarteterweise einmal nicht, können auch Sie als Mieter unkompliziert dort anrufen. Das geht schneller, als wenn Sie erst den Vermieter kontaktieren, der den Anruf übernimmt.

Fazit: Die Pflichten bei der Müllentsorgung sind klar definiert

Auch wenn das Thema in Mietshäusern immer wieder für Unstimmigkeiten sorgt, sind die Rechte und Pflichten von Vermietern bei der Müllentsorgung ebenso klar geregelt wie die von Mietern: Vermieter stellen die Mülltonnen bereit und sorgen für die Abholung, Mieter trennen den Müll, behandeln die Tonnen pfleglich und stellen sie gegebenenfalls zum richtigen Zeitpunkt an die Straße.

Sind Sie unsicher, wie Sie sich in einem bestimmten Punkt verhalten sollten, hilft oft ein Blick in die Hausordnung weiter. Handeln andere Mieter falsch, lohnt es sich oft, sie höflich darauf hinzuweisen: Nicht immer ist eine Abmahnung durch den Vermieter nötig. Bei Fragen zur Abfuhr hilft die Hotline des Entsorgungsunternehmens.

Bildnachweis: penofoto / Shutterstock.com

Nach oben scrollen