Umzugskosten absetzen – Umzugskostenpauschale und weitere Steuertipps

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Umzugskosten absetzen – mit der Umzugskostenpauschale, aber auch mit Einzelangaben. Die entsprechenden Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen. Allerdings unterscheiden sich die Summen, die Sie angeben können, je nach Grund für den Umzug stark voneinander.

Der Grund für den Umzug entscheidet über den Ort der Angabe

Möbelpacker helfen bei Umzug, bei dem die Umzugskostenpauschale gewährt wird

Möchten Sie die Kosten für den Umzug in der Steuererklärung geltend machen, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten.

Je nachdem, aus welchem Grund Sie umziehen, kommen die folgenden Bereiche infrage:

  • haushaltsnahe Aufwendungen
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben

Umzugskosten absetzen nach einem Umzug aus privaten Gründen

Mieten Sie einen Transporter und bewerkstelligen Sie den Umzug mithilfe von Freunden, die Sie nicht bezahlen, können Sie den Umzug in der Steuererklärung nicht geltend machen. Anders sieht es aus, wenn Sie eine Spedition beauftragen: Je nachdem, welche Arbeiten Sie den Fachleuten übertragen, kommt durch Packen, Transportieren und Entpacken samt den üblichen Versicherungen oft eine beträchtliche Summe zusammen.

Können Sie diese Summe durch eine Rechnung belegen, dürfen Sie sie angeben. In diesem Fall werden die Arbeiten nämlich den Handwerkerleistungen zugerechnet und die können Sie als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Der Höchstbetrag pro Jahr liegt bei 20.000 Euro, von denen bis zu 20 Prozent abzugsfähige Dienstleitungen sind. Im Höchstfall handelt es sich also um 4.000 Euro, die Sie abziehen können – allerdings kosten die wenigsten Umzüge so viel Geld.

Müssen Sie sogenannte Schönheitsreparaturen in der alten und/oder neuen Wohnung durchführen, fallen auch diese Kosten unter Handwerkerleistungen. Das gilt natürlich nur, wenn Sie damit tatsächlich einen Fachmann beauftragen. Übernehmen Sie selbst diese Arbeiten oder tut ein Freund oder Familienmitglied Ihnen diesen Gefallen, erhalten Sie keine steuerlichen Vorteile.

Achtung: Wenn Sie die Spediteure oder Handwerker bar und ohne Rechnung bezahlen, können Sie die Kosten nicht angeben!

Umzugskostenpauschale gilt für gesundheitliche und berufliche Gründe

Mit der Umzugskostenpauschale können Sie die Umzugskosten besonders unkompliziert von der Steuer absetzen. Sie gilt allerdings nicht, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen: Dafür sind entweder gesundheitliche oder berufliche Gründe notwendig.

Die Umzugskostenpauschale wurde in den letzten Jahren mehrfach verändert. Seit Juni 2020 liegt sie bei den folgenden Summen (Stand April 2021):

  • für die berechtigte Person: 860,00 Euro
  • für weitere im Haushalt lebende Personen (Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stiefkinder, Bedienstete etc.): pro Kopf 573 Euro
  • falls es sich um die erste eigene Wohnung handelt: 172 Euro

Achtung: Die Umzugskostenpauschale wird grundsätzlich nicht für eine Zweitwohnung bezahlt.

Das ist bei gesundheitlichen Gründen wichtig

Ziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen um, fordert das Finanzamt einen Beleg: Sie müssen nachweisen können, dass es Ihnen oder einer in Ihrem Haushalt lebenden Person durch den Umzug gesundheitlich deutlich besser geht. Beweisen Sie diesen Umstand, können Sie die Umzugskostenpauschale angeben, und zwar unter „außergewöhnliche Belastungen“.

Umzugskostenpauschale bei Umzug aus beruflichen Gründen

Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, möchte das Finanzamt auch dafür einen Nachweis haben. Es lässt folgende Punkte gelten:

  • Sie treten eine neue Stelle an oder werden versetzt.
  • Ihr Arbeitsweg verringert sich pro Tag um mindestens eine Stunde.
  • Die Arbeit ist für Sie beispielsweise durch den ÖPNV deutlich leichter zu erreichen.
  • Durch den Umzug vermeiden Sie eine doppelte Haushaltsführung.
  • Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen am neuen Ort eine Dienstwohnung an.
  • Sie beginnen gerade Ihre Ausbildung oder Ihr Studium und ziehen in die erste eigene Wohnung.

Stehen Sie bereits im Berufsleben, tragen Sie die Pauschale als Werbungskosten ein. Beginnen Sie gerade die Ausbildung oder das Studium, fällt die Pauschale unter „Sonderausgaben“.

Statt Umzugskostenpauschale: einzelne Posten absetzen

Stellen Sie fest, dass Ihre tatsächlichen Ausgaben über der Umzugskostenpauschale liegen, können Sie auch die einzelnen Posten geltend machen. Wichtig ist dafür, dass Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren, denn diese müssen Sie mit der Steuererklärung einreichen. Die folgenden Ausgaben können Sie geltend machen:

  • Maklergebühren (allerdings nur, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt)
  • Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen mit 30 Cent pro Kilometer
  • Kosten für die Spedition und den Transport Ihres Hausrats samt eventuellen Versicherungen
  • Verpflegung und Trinkgeld für die Möbelpacker
  • ggf. Reparaturen, die durch Transportschäden nötig werden
  • ggf. doppelte Mietzahlungen bis zu höchstens 6 Monaten
  • ggf. Miete der neuen Wohnung, falls Sie sie noch nicht nutzen können, bis zu höchstens 3 Monaten
  • ggf. Anschaffungskosten eines neuen Kochherds bis 230 Euro
  • ggf. Anschaffungskosten eines neuen Heizofens bis 164 Euro
  • bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung: eine Verpflegungspauschale von 28 Euro pro Tag für höchstens 3 Monate
  • Elektroinstallationen
  • Telefonanschlusskosten
  • Gebühren für die Ummeldung

Erfordert der Umzug es, dass Ihre Kinder zusätzlichen Unterricht bzw. Nachhilfeunterricht erhalten, können Sie die Kosten ebenfalls geltend machen. Sie sind absetzbar bis zu einer Höhe von 1146 Euro pro Kind (seit Juni 2020). Vergessen Sie nicht, die Rechnungen für diesen Unterricht zu sammeln: Sie müssen diese im Jahr nach dem Umzug der Steuererklärung beilegen.

Umzugskostenpauschale beim Umzug ins Ausland

Ziehen Sie in ein anderes Land, können Sie ebenfalls Ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen. Die Pauschale berechnet sich hier allerdings anders: Ziehen Sie innerhalb der EU um, liegt sie bei 20 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A13. Ziehen Sie in ein Land außerhalb der EU, steigt die Pauschale auf 21 Prozent desselben Grundgehalts. Die Pauschalen greifen allerdings nur, wenn Sie lediglich vorübergehend beruflich bedingt ins Ausland ziehen und Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten.

Fazit: Umzugskosten absetzen und Steuern sparen

Wenn Sie im Jahr nach dem Umzug Ihre Steuererklärung abgeben, sollten Sie alle Kosten absetzen, bei denen Ihnen das möglich ist: Während Sie nach einem privaten Umzug lediglich Speditions- und Handwerkerkosten angeben können, können sich der beruflich bedingte sowie der gesundheitlich bedingte Umzug deutlich stärker auf das zu versteuernde Einkommen auswirken. Prüfen Sie, ob die Umzugskostenpauschale für Sie günstiger ist oder das Aufführen der einzelnen Posten. Bedenken Sie in letzterem Fall aber, dass Sie alle Rechnungen und Belege zusammen mit der Steuererklärung einreichen müssen.

Bildnachweis: Andrey Popov / Shutterstock.com

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