Grillen auf dem Balkon – was ist erlaubt?

Wenn es um das Grillen auf dem Balkon geht, scheiden sich die Geister: Was für die einen die liebste Sommerbeschäftigung darstellt, ist für die anderen eine lästige Begleiterscheinung der warmen Monate des Jahres. Gerade in Mehrfamilienhäusern kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Eine Gesetzesgrundlage gibt es hierzu nicht. Das Grillen auf dem Balkon ist weder explizit erlaubt noch ist das Recht dazu irgendwo grundsätzlich verankert. Es gelten aber unterschiedliche Regelungen – je nachdem, ob Sie zur Miete oder in einer Eigentumswohnung leben.

Mieter sollten vorsichtig sein

Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie auf jeden Fall einen Blick in den Mietvertrag und in die Hausordnung werfen, ehe Sie den Grill aufstellen. Manche Vermieter verbieten das Grillen auf dem Balkon komplett, bei anderen ist lediglich der Holzkohlegrill auf dem Balkon verboten. In diesem Fall wäre der Elektro- oder der Gasgrill auf dem Balkon erlaubt.

Grillen auf dem Balkon im Sommer

Allerdings sollten Sie dieses Recht nicht übermäßig in Anspruch nehmen, um keinen Ärger mit den Nachbarn heraufzubeschwören. Grillen Sie also auf dem Balkon nicht zu häufig und vermeiden Sie es, dabei allzu viel Lärm und Rauch zu erzeugen. Schließlich müssen Sie mit den anderen Bewohnern des Hauses noch länger auskommen und laufen diesen im Zweifel täglich über den Weg.

Falls das Grillen auf dem Balkon bei Ihnen komplett verboten ist, sollten Sie sich nicht darüber hinwegsetzen. Sie könnten dafür sonst eine Abmahnung bekommen. Grillen Sie trotz des Verbotes häufiger, kann das sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags nach sich ziehen.

Das Grillverbot auf dem Balkon darf übrigens nicht nachträglich in einen Mietvertrag aufgenommen werden.

Grillen auf dem Balkon der Eigentumswohnung

Auch wenn Sie im Besitz einer Eigentumswohnung sind, können Sie nicht selbstständig entscheiden, ob Sie auf Ihrem Balkon grillen möchten: In der Hausordnung, der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung kann die Eigentümergemeinschaft Einschränkungen wie zum Beispiel das Verbot eines Holzkohlegrills verankern Zwar kann Ihnen niemand die Wohnung kündigen, wenn Sie sich über das Grillverbot hinwegsetzen, aber ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht ist auch unangenehm – zumal Sie ihn in der geschilderten Situation verlieren würden.

Wie oft darf man auf dem Balkon grillen, wenn es keine Regelungen gibt?

Auch in Mehrfamilienhäusern, die weder per Mietvertrag noch per Hausordnung das Grillen auf dem Balkon verbieten, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten wegen des Grillens. Es gibt verschiedene Urteile, die von den Gerichten situationsabhängig ausgesprochen werden:

  • dreimal im Jahr
  • fünfmal im Jahr
  • einmal monatlich von April bis September bei vorheriger Ankündigung (mindestens 2 Tage früher)
  • einmal monatlich, aber insgesamt in höchstens 5 Monaten

Sie sehen, dass die gerichtlichen Entscheidungen keine große Hilfe sind. Wichtig ist also eine allgemeine Rücksichtnahme, um ein höfliches Miteinander im Haus zu gewährleisten.

So vermeiden Sie Ärger durch das Grillen auf dem Balkon

Ist bei Ihnen im Haus das Grillen grundsätzlich nicht verboten, können Sie einiges tun, um das angenehme Verhältnis zu Ihren Nachbarn nicht zu gefährden:

  • Grillen Sie nicht zu oft.
  • Benutzen Sie einen Elektro- oder Gasgrill auf dem Balkon statt eines Holzkohlegrills.
  • Sagen Sie Ihren Nachbarn Bescheid, ehe Sie Ihre Freunde oder Verwandten zum Grillen einladen.
  • Achten Sie darauf, dass es nicht zu laut wird.
  • Beachten Sie die Ruhezeiten und unterhalten Sie sich ab 22 Uhr draußen nur noch leise oder bitten Sie Ihre Gäste in die Wohnung.
  • Laden Sie die Nachbarn einfach auch ein.

Der zuletzt genannte Punkt lässt sich natürlich nur durchführen, wenn Sie ein freundschaftliches Verhältnis pflegen. Insgesamt sollten Sie einfach aufpassen, dass Sie die Nachbarn in den anderen Wohnungen nicht zu sehr mit Rauch und Lärm belästigen.

Was tun, wenn andere Sie durch ihr Grillen auf dem Balkon stören?

Auch wenn Sie es sind, der sich durch das Grillen auf dem Balkon gestört fühlt, ist es das Beste, wenn Sie erst einmal das Gespräch mit dem entsprechenden Nachbarn suchen: Enthält die Hausordnung oder der Mietvertrag ein Verbot, sollte es reichen, wenn Sie Ihren Nachbarn darauf hinweisen. Stellt dieser sein Verhalten nicht ein, können Sie sich an den Vermieter wenden oder – falls es sich um eine Eigentumswohnung handelt – rechtliche Schritte einleiten.

Schwieriger ist es, wenn kein grundsätzliches Verbot vorliegt: Grillt einer Ihrer Nachbarn so häufig, dass Sie dauernd die Fenster geschlossen halten müssen, sprechen Sie ihn zunächst höflich darauf an. Viele Menschen ändern ihr Verhalten freiwillig, wenn sie erfahren, dass andere sich dadurch gestört fühlen. Nur wenn das nicht hilft, sollten Sie weitere Schritte unternehmen.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass sich kaum eine Voraussage treffen lässt, wie die Gerichte entscheiden. Auf jeden Fall werden Sie nachweisen müssen, dass Sie durch den Rauch oder Lärm beeinträchtigt werden. Das Verfahren kann mit einem Bußgeld für Ihren Nachbarn oder einem Grillverbot enden, aber auch mit dem Bescheid, dass Sie die Grillabende hinnehmen müssen. Besser ist es auf jeden Fall, im Gespräch zu einer Einigung zu finden.

Fazit: Recht zum Grillen auf dem Balkon ist nicht einheitlich geregelt

Ob Sie auf Ihrem Balkon grillen dürfen, ist möglicherweise in Ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten. Enthält das Dokument ein Verbot, sollten Sie sich auf jeden Fall daran halten – als Mieter stehen Sie sonst vielleicht bald auf der Straße. Aber auch wenn das Grillen nicht ausdrücklich untersagt ist, sollte das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten: Um Rauchentwicklung und Funkenflug zu minimieren, sollten Sie keinen Holzkohlegrill auf dem Balkon nutzen, sondern auf einen Elektro- oder Gasgrill ausweichen. Grillen Sie nicht jede Woche und sagen Sie Ihren Nachbarn im Vorfeld Bescheid. Beachten Sie auch stets die Einhaltung der Ruhezeiten. Fühlen Sie selbst sich gestört, ist ebenfalls das persönliche Gespräch der erste Schritt. 

Bildnachweis: KarepaStock / Shutterstock.com

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