Wohngebäudeversicherung: Darum ist sie so wichtig

Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung sind für viele das wichtigste Gut – und das will entsprechend geschützt werden. Mit einer Wohngebäudeversicherung sichern Sie sich finanziell gegen Schäden an Ihrer Immobilie ab. Was die Police abdeckt und was nicht, mit welchen Kosten Sie bei der Wohngebäudeversicherung rechnen sollten und mehr Wissenswertes erfahren Sie hier.

Grundsätzliches zur Versicherung

Wohngebäudeversicherung im Falle eines brennenden Hauses

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist aus gesetzlicher Sicht keine Pflicht – und dennoch ist sie für jeden Haus- oder Wohnungseigentümer sinnvoll. Mit ihr sichern Sie sich gegen Schäden am Gebäude und an festem Inventar ab, also beispielsweise an der Heizungsanlage, den Sanitäranlagen und der Einbauküche.

Für Schäden an Möbeln kommt hingegen die Hausratversicherung auf. Wollen Sie sich vor Ansprüchen Dritter absichern, die auf Ihrem Grund zu Schaden gekommen sind, ist die Grundbesitzerhaftpflicht die richtige Police für Sie.

Diese Schäden werden von der Wohngebäudeversicherung gedeckt

Die Police für Immobilienbesitzer besteht aus mehreren Bausteinen:

  1. Feuerversicherung: Verursacht ein Brand, ein Blitzschlag, eine Explosion oder Implosion Schäden am Haus, sind Sie versichert – Schäden an elektrischen Installationen inbegriffen.
    Allerdings: Ein Rauchmelder muss in den vorgeschriebenen Räumen angebracht sein, damit die Versicherung im Schadenfall auch tatsächlich zahlt.
  2. Leitungswasserversicherung: Bersten Wasserleitungen (auch durch Frost) und/oder entstehen auf anderem Wege Schäden durch Leitungswasser, greift dieser Baustein. Dabei sollten nicht nur Wasserleitungen in Ihrem Haus und auf Ihrem Grundstück versichert sein, sondern auch Zu- und Ableitungsrohre an Ihrem Grundstück.
  3. Sturmversicherung: Deckt ein Sturm ab Windstärke 8 das Dach ab oder verursacht Hagelschäden am Haus, sind Sie ebenfalls versichert. Auch Folgeschäden sind abgedeckt.

Neben diesen drei Bausteinen können Sie Ihre Basis-Wohngebäudeversicherung um einen Baustein für Elementarschäden ergänzen. Darüber sind auch Schäden durch verschiedene Naturereignisse abgesichert, wie etwa Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen, ein Erdbeben oder Starkregen. Ob und welche dieser zusätzlichen Bereiche sinnvoll (und überhaupt möglich) sind, hängt unter anderem von der Lage Ihres Hauses ab. Immobilien in Hanglage oder Flussnähe können beispielsweise anfällig für Überschwemmungen sein – eine entsprechende Absicherung lohnt sich hier auf jeden Fall.

Gut zu wissen: Handelt es sich um ein Hochrisikogebiet, wo das Wasser quasi jedes Jahr zu hoch steht, kann die Versicherung Ihren Antrag auf Absicherung ablehnen, bestimmte Risiken ausschließen oder sich die Absicherung extrem gut bezahlen lassen.

Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Bei der Wahl einer Police ist nicht nur wichtig, welche Schäden inbegriffen sind, sondern auch, welche Kosten konkret übernommen werden. Eine gute Wohngebäudeversicherung sollte folgende Punkte abdecken :

  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume
  • Kosten für das Beheben von Schäden, die durch einen Einbruch entstanden sind
  • Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen

Achtung: Schäden, die infolge grober Fahrlässigkeit entstanden sind, sollten ebenfalls von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Warum das sinnvoll ist, verdeutlicht ein Beispiel: Während eines Winterurlaubs bricht strenger Frost herein, Sie sind jedoch nicht da, um die Heizungen anzustellen. Das Haus kühlt aus und ein Wasserrohr bricht. Haben Sie keinen Tarif gewählt, der grobe Fahrlässigkeit einschließt, zahlt die Wohngebäudeversicherung für den Wasserschaden nicht. 

Aber: Auch mit der entsprechende Absicherung ist das kein Freifahrtschein bei Ihrer Sorgfaltspflicht – die Versicherungen ziehen meist sehr enge Grenzen, was noch versichert ist und ab wann Sie selbst zur Kasse gebeten werden.

Vermieten Sie ein Teil Ihres Hauses, können Sie übrigens auch Mietausfälle absichern, die entstehen, wenn ein Mieter die Zahlungen mindert oder aussetzt, weil einer der oben beschriebenen Schäden die Wohnqualität einschränkt oder die Wohnung unbewohnbar ist.

Welche Fälle sind nicht versichert?

Rund um die oben genannten Teilbereiche gibt es einige Einzelfälle, welche die Wohngebäudeversicherung nicht mit abdeckt:

  1. Schäden durch Brände bzw. Feuer, die Sie selbst gelegt haben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Bei einem Kaminbrand werden in der Regel die Schäden am Wohngebäude übernommen, allerdings nicht Beschädigungen am Kamin selbst.
  2. Grundwasserschäden, witterungsbedingte Überschwemmungen und Wasserschäden, die durch ein defektes Aquarium entstehen, sind ebenfalls nicht versichert.
  3. Bei Sturm unter Windstärke 8 zahlt die Versicherung ebenso wenig, wie bei Sturmschäden, die durch geöffnete Fenster oder Türen entstanden sind.

Gut zu wissen: Eine Wohngebäudeversicherung zahlt erst für ein fertig gebautes Haus. Bauen Sie jedoch selbst und wollen bereits den Rohbau zumindest zum Teil absichern, können Sie während der Bauphase eine Feuerrohbauversicherung abschließen, die Sie anschließend in eine komplette Wohngebäudeversicherung umwandeln. Auch eine Bauleistungsversicherung, die für durch Unwetter und Naturgewalten entstandene Schäden am Rohbau aufkommt, sowie eine Bauherrenhaftpflicht ist für Bauherren sinnvoll.

Was darf eine Wohngebäudeversicherung kosten?

Pauschal lässt sich schwer sagen, was eine gute Wohngebäudeversicherung kosten darf. Zu unterschiedlich sind die zu versichernden Objekte. Bei der Ermittlung eines Preises werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • die Gebäudeart, also ob es sich um ein Einfamilien-, Reihen- oder Mehrfamilienhaus handelt
  • die Nutzungsart, beispielsweise ein reines Wohnhaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus
  • der Standort
  • die Bauart, zum Beispiel Fachwerk, Holz oder Massiv
  • die Bedachung, etwa Ziegel, Schiefer oder Reet
  • die zu versichernden Gefahren
  • die Wohnfläche bzw. Versicherungssumme

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welcher Preis für Ihr Haus angemessen ist, vergleichen Sie verschiedene Angebote.

Spartipp: Manchmal lohnt es sich, die Wohngebäude- und Hausratversicherung beim gleichen Anbieter als Kombi-Angebot abzuschließen. Das kann Ihnen Ersparnisse von bis zu 5 Prozent der Gebühren bescheren. Achten Sie jedoch darauf, dass jede Versicherung für sich perfekte Bedingungen bietet und Sie keine faulen Kompromisse eingehen, nur um etwas Geld zu sparen.

Die richtige Versicherungssumme kalkulieren

Die Versicherungssumme ist die Summe, die beschreibt, was es kosten würde, ein vergleichbares Gebäude (in Größe und Ausstattung) bei einem Totalverlust komplett neu zu errichten – versichert ist also quasi der Neuwert der Immobilie.

Um diesen Wert zu bestimmen, gibt es verschiedene Verfahren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Versicherer, welche die Summe auf Basis der von Ihnen angegebenen Wohnfläche bestimmen. Eine klassische Versicherungssumme gibt es dabei nicht mehr, sondern entweder eine unbegrenzte Deckungssumme oder eine sehr großzügig bemessene Höchstentschädigung.

Beim sogenannten gleitenden Neuwert wird der Baupreisindex des Statistischen Bundesamt auf Basis eines fiktiven Wertes von 1914 genutzt, um die aktuelle Versicherungssumme bzw. den Wert des Hauses zu bestimmen. Der Wert wird jedes Jahr überprüft und die Versicherungssumme entsprechend angepasst. Verbraucherschützer bemängeln jedoch das für Immobilieneigentümer intransparente Verfahren und eine mögliche Unterversicherung. Um sich vor dieser zu schützen, können Sie mit Ihrer Versicherung einen Unterversicherungsverzicht verabreden.

Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Viele Versicherungen können als Vorsorgeaufwendung steuerlich abgesetzt werden. Anders verhält es sich mit der Wohngebäudeversicherung, die Sie in der Steuererklärung grundsätzlich nicht angeben können.

Eine kleine Ausnahme gibt es: Haben Sie ein Zimmer zur beruflichen Nutzung, also als Büro eingerichtet, können Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) geltend machen – jedoch nur anteilig heruntergebrochen auf die Fläche des Büros.

Sind Sie Vermieter, gibt es außerdem noch andere Möglichkeiten: Auch in diesem Fall können Sie die Police zwar nicht in der Steuererklärung angeben, aber die Ausgaben für die Wohngebäudeversicherung lassen sich auf die Mieter umlegen. Die Grundlage dafür bildet die Betriebskostenverordnung, welche die Ausgaben für die Police als umlagefähige Nebenkosten einstuft.

Was mit der Wohngebäudeversicherung beim Kauf oder Verkauf eines Hauses passiert

Wenn Sie ein versichertes Haus verkaufen, geht der Versicherungsschutz automatisch auf den Käufer über. Bedeutet umgekehrt: Kaufen Sie ein versichertes Haus, übernehmen Sie ebenfalls die bestehende Police. Empfehlenswert ist es, sich mit dem Käufer beziehungsweise Verkäufer schriftlich zu einigen, wer welchen Teil der einmal jährlich zu zahlenden Versicherungsprämie übernimmt. Als Käufer haben Sie die Möglichkeit, die übernommene Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats ab Eintragung ins Grundbuch zu kündigen – oder aber regulär zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer meist dreimonatigen Frist. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen außerdem immer nach der Abwicklung eines Versicherungsfalls zu sowie bei ungerechtfertigten Beitragserhöhungen.

Bildnachweis: sirtravelalot / Shutterstock.com

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