Wohnungshaftpflichtversicherung für vermietete Eigentumswohnungen

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten und nicht selbst bewohnen, sind Sie in der Pflicht, für den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Räumlichkeiten zu sorgen. Entstehen dennoch Schäden an (fremden) Möbeln oder Personen, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Um eventuelle Kosten nicht selbst tragen zu müssen, ist eine Wohnungshaftpflichtversicherung sinnvoll – in der Regel ist diese in der privaten Haftpflicht bereits enthalten. Was Sie über die Versicherung und Haftungsfälle rund um Ihr Eigentum wissen müssen, erfahren Sie hier.

Für welche Bereiche gilt die Wohnungshaftpflichtversicherung?

Eine Eigentumswohnung ist immer Teil eines Gebäudes. Unabhängig davon, ob Sie diese Immobilie komplett alleine besitzen und die vermietete Wohnung nur ein Teil davon ausmacht oder ob das Haus einer Eigentümergemeinschaft gehört, sind Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen zentral über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geschützt. Diese greift bei allen Personen- und Sachschäden an oder von Dritten in beispielsweise gemeinschaftlichen Treppenhäusern oder auf dem Gehweg vor dem Haus. Passiert jedoch etwas in der vermieteten Eigentumswohnung, kommt diese Police nicht dafür auf – die Wohnung wird als Sondereigentum betrachtet.

Ein Schaden an der Einbauküche, hier gilt gegebenenfalls die Wohnungshaftpflichtversicherung

Hier kommt die Wohnungshaftpflichtversicherung für Vermieter ins Spiel: Diese versichert alle im Mietvertrag genannten festen Ausstattungs- und Einrichtungs- sowie Gebäudeteile, beispielsweise Fenster und Türen, Bodenbeläge, Armaturen, die Heizung oder eine Einbauküche. Verursachen diese Teile einen Schaden an einem Dritten und/oder an der Einrichtung des Dritten beziehungsweise des Mieters, greift die Haftpflichtversicherung für Vermieter.

Die private Haftpflichtversicherung bei Vermietung

In der Regel handelt es sich bei der Wohnungshaftpflichtversicherung um keine eigenständige, separat abzuschließende Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung, die unabhängig von einer Vermietung eine der wichtigsten Versicherungen für jede natürliche Person ist, ist hier die entscheidende Police. Prüfen Sie gegebenenfalls Ihren aktuellen Vertrag oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Schadenersatzansprüche Dritter im Zuge einer Vermietung mit abgesichert sind – und wenn: wie. Sind sie das (noch) nicht oder nicht ausreichend, können Sie diesen Versicherungsschutz meist gegen einen geringen Aufpreis hinzufügen.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für die Beseitigung und Reparatur der Schäden, für die Behandlung nach Unfällen sowie eventuell auch den Verdienstausfall, den ein Mieter durch den Unfall hat.

Tipp: Sinnvoll ist es außerdem, dass der Mieter selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden am Inventar innerhalb der Wohnung übernimmt. Ob dann Ihre oder die Police des Mieters im Schadensfall einspringt, hängt von den Umständen – etwa wer den Schaden zu verantworten hat – und den betroffenen Einrichtungsgegenständen ab.

Was Vermieter bei der Wohnungshaftpflichtversicherung beachten sollten

Wie bei jeder Versicherung gilt auch bei der Wohnungshaftpflichtversicherung: Achten Sie auf das Kleingedruckte und eventuelle Haftungsausschlüsse. Passieren auf Grund von Fahrlässigkeit beziehungsweise weil Sie Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben, Unfälle oder Schäden, übernimmt die Versicherung grundsätzlich keine Kosten. Außerdem werden manchmal besondere Situationen oder Bereiche von der Haftung ausgeschlossen oder andersherum: besondere Fälle können nur auf konkrete Nachfrage gegen Aufpreis hinzugefügt werden. Es lohnt sich also immer, genau zu prüfen, welcher Versicherungsschutz für welche Art von Wohnung, Ausstattung und Einrichtung sinnvoll ist. Auf dieser Basis sollten Sie auch eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen.

Gut zu wissen: Ihre Ausgaben für die Wohnungshaftpflichtversicherung können Sie zwar nicht auf den Mieter umlegen, dafür aber als Werbungskosten steuerlich absetzen.

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