Treppenhausreinigung – wer ist verantwortlich?

Wegen der Treppenhausreinigung kommt es in Mietshäusern immer wieder zu Streitigkeiten: Wer muss das Treppenhaus reinigen, wie oft muss das geschehen und kann das auch ein Reinigungsdienst übernehmen? Hier erfahren Sie, was sowohl Mieter als auch Vermieter dazu wissen sollten.

Treppenhausreinigung ist Sache des Vermieters

Ein Mann bei der Treppenhausreinigung, wer ist dafür zuständig?

Zu den Pflichten des Vermieters gehört es, die sogenannte vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass das Treppenhaus gesäubert und gepflegt wird, damit alle Bewohner es ungefährdet nutzen können. Auf welche Weise der Vermieter für die Treppenreinigung sorgt, ist ihm überlassen: Er kann im Mietvertrag die Mieter dazu verpflichten, er kann einen Reinigungsdienst beauftragen, er kann aber auch den Hausmeister mit dieser Aufgabe betrauen. In den beiden letzten Fällen darf er die Kosten für die Treppenreinigung auf die Mieter umlegen.

Das muss der Vermieter bei der Treppenhausreinigung beachten

Der Vermieter gibt in der Regel die Verpflichtung zur Treppenreinigung weiter – sei es an einen Dienstleister, sei es an die Mieter. Damit dabei alles reibungslos abläuft, muss er ein paar Dinge berücksichtigen. Andernfalls können die Mieter den Auftrag zurückweisen.

Treppenhaus reinigen: Verpflichtung muss im Mietvertrag festgehalten werden

Im Mietvertrag muss explizit geregelt sein, dass die Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich sind. Erfolgt eine entsprechende Aufforderung erst im Nachhinein, sind die Mieter nicht dazu verpflichtet, dieser nachzukommen.

Achtung: Es reicht nicht aus, die Pflicht zur Treppenhausreinigung nur in der Hausordnung festzuhalten!

Der Umfang der Treppenhausreinigung sollte festgelegt werden

Entweder in der Hausordnung oder in einem für alle Mieter sichtbar ausgehängten Putzplan sollte klar formuliert sein, wer wann wofür zuständig ist. Die Treppenhausreinigung kann verschiedene Punkte umfassen, etwa

  • Fegen und Wischen der Böden, der Treppenstufen und ggf. des Aufzugbodens
  • Putzen auch unter den Fußmatten
  • Reinigen des Treppengeländers
  • Säubern der Fensterbänke im Treppenhaus
  • Staub wischen auf den Briefkästen

Es ist allerdings unzulässig, Mietern auch die Entfernung von Bauschutt, Sperrmüll oder Graffiti zu übertragen.

Der Turnus, in dem die Mietparteien jeweils mit dem Putzen an der Reihe sind, sollte ebenso festgelegt werden wie die räumlichen Abschnitte. Häufig putzt zum Beispiel jede Partei jeweils den Treppenbereich ober- und unterhalb der eigenen Wohnung. Zum Erdgeschoss gehört auch der Eingangsbereich. Gegebenenfalls müssen weitere Regelungen für Gemeinschaftsräume wie den Keller getroffen werden.

Treppenhausreinigung als Posten in der Nebenkostenabrechnung

Laut der Betriebskostenverordnung darf der Vermieter die Kosten für die Treppenreinigung auf die Mieter umlegen, wenn diese die Arbeiten nicht selbst übernehmen. Allerdings muss dieser Posten in der Nebenkostenabrechnung klar und deutlich ersichtlich sein. Der Vermieter darf ihn also nicht mit anderen Posten zum Erhalt des Gebäudes zusammenfassen.

Treppenhausreinigung: Rechte und Pflichten des Mieters

Wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass Mieter zu den jeweils festgelegten Zeiten das Treppenhaus zu reinigen haben, sollten diese sich möglichst an diese Vorgaben halten: Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann ernste Folgen nach sich ziehen. Wer verhindert ist, sollte für Ersatz sorgen.

Wann muss man das Treppenhaus reinigen?

Je nachdem, was im Mietvertrag festgehalten ist, dürfen die Mieter das Treppenhaus innerhalb der angegebenen Fristen reinigen, wann sie möchten. Gibt es also eine Frist von mehreren Tagen, ist es egal, an welchem dieser Tage die Reinigung stattfindet. Allerdings sollten die Mieter nicht während der Ruhezeiten im Haus putzen. Auch sonntags und feiertags sind diese Arbeiten verboten.

Wer kauft das Putzzeug?

Muss der Mieter regelmäßig das Treppenhaus reinigen, obliegt ihm auch die Anschaffung des dafür nötigen Putzzeugs. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass es dafür im Haus bereits Utensilien gibt, die Sie als Mieter mitnutzen dürfen. Das erfragen Sie am besten direkt beim Einzug.

Das geschieht im Falle einer Weigerung

Falls Sie als Mieter Ihrer Pflicht, das Treppenhaus zu reinigen, nicht nachkommen, hat das in der Regel Konsequenzen. Zunächst wird man Sie auf Ihr Versäumnis aufmerksam machen. Kommen Sie der Verpflichtung trotzdem nicht nach, hat der Vermieter mehrere Möglichkeiten:

  • Er kann Ihnen eine Abmahnung schreiben.
  • Er kann auf Ihre Kosten ein Reinigungsunternehmen mit der Treppenhausreinigung beauftragen.
  • Er kann eine Erfüllungsklage erheben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, ist Ihr Mietverhältnis gefährdet: Verstoßen Sie häufiger gegen die mit allen Mietparteien vereinbarte Hausordnung, kann das zu einem Kündigungsgrund werden.

Was tun, wenn Sie die Treppenhausreinigung nicht durchführen können?

Es gibt immer wieder Momente, in denen Sie das Treppenhaus nicht reinigen können – vielleicht weil Sie im Urlaub sind oder krank. In einem solchen Fall dürfen Sie aber nicht einfach auf die Reinigung verzichten. Es ist besser, wenn Sie stattdessen Ihre Nachbarn bitten, die Putztermine mit Ihnen zu tauschen. Das funktioniert in den meisten Fällen unproblematisch. Alternativ können Sie auch Freunde oder Verwandte bitten, für Sie einzuspringen.

Gut zu wissen: Sind Sie zu krank oder zu alt für die Treppenreinigung oder sind Sie pflegebedürftig, wenden Sie sich an den Vermieter, um eine Sonderregelung zu vereinbaren.

Übergabe an einen Reinigungsdienst: Abstimmung nötig

Ist in den Mietverträgen vereinbart, dass die Mieter die Treppenhausreinigung übernehmen, kann die Arbeit dennoch einem Reinigungsunternehmen übertragen werden, falls der Vermieter das wünscht. Dafür ist es aber nötig, dass der Vermieter die Mieter über diese Möglichkeit in Kenntnis setzt. Diese dürfen abstimmen, ob sie dafür oder dagegen sind.

Dafür spricht, dass die Mieter selbst die Arbeiten nicht mehr durchführen müssen. Dagegen spricht, dass die Nebenkosten steigen. Es reicht für die Umsetzung aus, wenn sich eine Mehrheit der Mieter für die Änderung ausspricht. Auch diejenigen, die in einem solchen Falle eigentlich lieber selbst weiterputzen würden, müssen die Erhöhung der Nebenkosten dann in Kauf nehmen.

Treppenhausreinigung: Kosten hängen vom Anbieter ab

Es gibt bei Reinigungsunternehmen, die die Treppenhausreinigung in Mietshäusern übernehmen, verschiedene Formen der Abrechnung. Die Preise erhalten Sie auf Nachfrage, wenn Sie sie nicht schon direkt auf den Webseiten der Unternehmen finden. Mögliche Formen der Abrechnung sind

  • Preise pro Mietpartei (die zwischen 5 und 20 Euro liegen können)
  • Pauschalpreise für mehrere Etagen (etwa Gebäude mit bis zu 4 Stockwerken ca. 35 Euro)
  • Stundenpreise (ca. 30 Euro die Stunde)

Die Preise variieren regional und je nach Nachfrage.

Sind in einem Haus nicht alle Mietwohnungen belegt, darf der Vermieter die Kosten für die Treppenhausreinigung nicht einfach auf die anderen Mieter verteilen: Für jede Wohnung, die leer steht, übernimmt der Vermieter selbst die Kosten. Sonst würde der Leerstand für die anderen Mieter aufgrund höherer Nebenkosten zur finanziellen Mehrbelastung werden.

Achtung: Übernehmen die Mieter die Reinigung des Treppenhauses selbst, darf kein Punkt wie „Kosten für die Reinigung des Treppenhauses“ in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden!

Fazit: Treppenhausreinigung im Mietshaus ist klar geregelt

Ist im Mietvertrag festgelegt, dass die Mieter die Treppenreinigung übernehmen, muss es entsprechende, öffentlich aushängende Reinigungspläne geben. Jeder Mieter muss einsehen können, wann er an der Reihe ist. Die Kosten für die Anschaffung der benötigen Utensilien übernehmen die Mieter selbst. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann abgemahnt werden und trägt die Kosten für die eventuell beauftragte Reinigung durch externe Dienstleister. Der Vermieter kann aber auch generell ein Reinigungsunternehmen oder den Hausmeister mit der Treppenhausreinigung beauftragen. In diesem Fall ist er berechtigt, die Kosten dafür auf die Mieterparteien umzulegen. In diesem Fall müssen die Kosten dafür in der Nebenkostenabrechnung klar ersichtlich aufgeführt werden.

Bildnachweis: Palatinate Stock / Shutterstock.com

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