Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Unverzichtbar für Vermieter

Eigentum verpflichtet – auch und vor allem, wenn Sie Ihre Immobilie(n) dauerhaft vermieten. Kommt eine Person auf Ihrem Grundstück zu Schaden oder wird der Besitz Dritter beschädigt, kann das schnell teuer werden. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie als Vermieter oder Mitglied einer Eigentümergesellschaft unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Was genau die Police leistet, worauf Sie bei der Auswahl eines Tarifs achten sollten und weiteres Wissenswertes erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

Für wen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Für wen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Besitzen und vermieten Sie eine komplette Immobilie, gehört Ihnen ein unbebautes Grundstück oder sind Sie Mitglied einer Eigentümergesellschaft, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Sie eine unverzichtbare Versicherung. Anders verhält es sich bei Eigentum, das Sie selbst bewohnen, oder wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen: Hier reicht meist die private Haftpflichtversicherung, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Vermieten Sie nur ein einzelnes Zimmer in Ihrer Immobilie oder bieten Sie diese hin und wieder als Ferienhaus an, reicht in den meisten Fällen ebenfalls die private Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie gegebenenfalls die Versicherungsbedingungen.

Gut zu wissen: Besitzen Sie mehrere Häuser oder Wohnungen auf unterschiedlichen Grundstücken, müssen Sie für jedes Grundstück eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Definition

Als Eigentümer haben Sie die Pflicht, sicherzustellen, dass von Ihrem Haus oder Grundstück keine Gefahren ausgehen – beispielsweise, indem Sie für eine ausreichende Beleuchtung im Treppenhaus sorgen, bei Glatteis die Fußwege streuen, oder Bäume zurückschneiden und sichern, so dass sie bei Sturm nicht einfach abknicken oder umfallen. Die konkreten Pflichten, die Sie haben, sind unter den Begriffen Verkehrs- und Instandhaltungspflichten zusammengefasst.

Entsteht einem Dritten, trotz eingehaltener Pflichten Ihrerseits, ein (finanzieller) Schaden, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Kosten.

Ihnen steht es übrigens frei, die Pflichten persönlich zu erfüllen und/oder beispielsweise einen Hausmeister oder einen Gärtner damit zu beauftragen. Diese Dienstleister sind über die Police automatisch mitversichert.

Wichtig: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt nur dann die Kosten, wenn der Schaden trotz Sorgfaltspflicht entstanden ist. Kann man Ihnen Fahrlässigkeit beziehungsweise Vernachlässigung nachweisen, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Schadensbeispiele

Um zu verdeutlichen, wann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greift, helfen einige Beispiele:

  • Glatteis: Im Winter müssen Sie dafür sorgen, dass die Gehwege auf Ihrem Gelände von Schnee geräumt und vor allem gestreut sind – ob Sie selbst, die Mieter oder eine Firma diese Pflicht übernimmt, ist erst einmal zweitrangig. Passiert trotz Einhaltung der Sorgfaltspflicht etwas, übernimmt die Police anschließende finanzielle Forderungen.
  • Sturmschäden: Während eines Sturms stürzt ein Baum um und beschädigt das Auto eines Mieters. Die Kosten dafür werden von der Versicherung übernommen. Allerdings: Haben Anwohner Sie bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Baum morsch ist und zu brechen droht, sind Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und Sie müssen selbst für die Schäden aufkommen.
  • Unfälle im Treppenhaus: Ein Besucher stürzt im Treppenhaus, da eine Lampe kurzfristig kaputt gegangen ist und die Lichtverhältnisse schlecht gewesen sind. Ist die Lampe nachweislich erst seit kurzem kaputt, ist das ein Fall für die Versicherung. Herrscht bereits seit Wochen Dunkelheit, werden Sie in die Pflicht genommen.

Welche Kosten übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Wenn Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen haben, übernimmt die Versicherung Kosten, die Dritten entstehen. Für die Behebung des Schadens selbst, also beispielsweise die Reparatur eines abgedeckten Dachs, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Konkret übernimmt die Police folgende Kosten:

  • Behandlungskosten, die Dritten durch einen Vorfall auf Ihrem Gelände oder im Haus entstehen
  • Verdienstausfälle, die entstehen, weil ein Geschädigter längere Zeit nicht arbeiten kann
  • Ausgaben für die Behebung von Sachschäden, beispielsweise am Auto

Praktisch: Die Versicherung prüft im Schadensfall, ob die Ansprüche Dritter überhaupt rechtens sind und Sie haftbar gemacht werden können. Sie fungiert also quasi als passiver Rechtsschutz: ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewiesen und sogar etwaige Verfahrenskosten übernommen.

Was eine gute Versicherung kosten darf

Es gibt zahlreiche Anbieter von Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen. Entsprechend groß ist auch die Varianz bei den jährlichen Gebühren. Zwischen rund 30 und 100 Euro sind üblich. Wie teuer die für Sie passende Police wird, hängt vor allem von der Versicherungssumme, der Art und Größe des Gebäudes und Grundstücks sowie der Höhe der Bruttojahresmiete ab.

Tipp: Sparen Sie hier nicht am falschen Ende – selbst 100 Euro im Jahr sind günstig, wenn Sie bedenken, was mögliche Schadensersatzansprüche finanziell bedeuten können.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist umlagefähig

Auch wenn Sie als Vermieter beziehungsweise Besitzer einer Immobilie die Police abschließen und bezahlen, so müssen Sie die jährlichen Gebühren dafür nicht alleine tragen. Die Betriebskostenverordnung erlaubt Ihnen, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Außerdem ist es möglich, einen Teil der Verkehrs- und Instandhaltungspflichten auf die Mieter zu übertragen, beispielsweise das regelmäßige Räumen und Streuen auf Gehwegen vor dem Haus. Passiert dennoch etwas, sind Sie jedoch weiterhin für die Schadensregulierung verantwortlich – diese Pflicht können Sie nicht weitergeben.

Worauf Sie beim Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht achten sollten

Sind Sie aktuell auf der Suche nach einer (neuen) Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, achten Sie auf folgende Punkte beim beziehungsweise vor dem Abschluss eines Vertrags:

  • Wählen Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Gerade bei Versicherungsfällen, bei denen es um körperliche Schäden geht, schnellen die zu zahlenden Summen in die Höhe – beispielsweise, wenn eine Person ihr Leben lang durch einen Unfall eingeschränkt bleibt. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro. Meist bedeutet eine höhere Summe auch nur wenige Euro Gebühren mehr im Jahr.
  • Versichern Sie Bauarbeiten mit. Während der eigentlichen Bauphase eines Hauses sind Sie über eine Bauherrenhaftpflicht abgesichert. Ist das Haus jedoch fertig und Sie planen zu einem späteren Zeitpunkt Umbau- oder Renovierungsarbeiten, sollte die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch in solchen Situationen zahlen. Eine Versicherungssumme von rund 100.000 Euro reicht hier oftmals, außer Sie wissen schon bei Versicherungsabschluss, dass sehr große und langwierige Bauarbeiten geplant sind – diese sollten Sie dann höher absichern.
  • Sichern Sie die Photovoltaik-Anlage mit ab. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Hauses haben, sollte Ihr Versicherungsschutz auch dann greifen, wenn sich beispielsweise einzelne Module bei einem Sturm lösen und umstehende Autos beschädigen.
  • Achten Sie auf Haftung bei Allmählichkeitsschäden. Schäden dieser Art entstehen schleichend über viele Jahre, beispielsweise wenn sich ein Handlauf an der Treppe lockert oder ein Dachbalken marode wird. Nicht alle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen schließen diese Schäden mit ein.
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