Gewerbeerlaubnis nach § 34c: Antrag und Kosten für den Maklerschein

Damit Sie als Makler tätig werden dürfen, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Was genau dieser Paragraph regelt, wie Sie die Gewerbeerlaubnis beantragen und welche Kosten auf Sie zukommen, verraten wir Ihnen in den folgenden Absätzen.

§ 34c der Gewerbeordnung: Das steht drin

Eine Immobilienmaklerin hält ihre Gewerbeerlaubnis in der Hand

Anders als die Ausbildung zum Makler, die nicht offiziell geregelt ist, gibt es für die eigentliche Arbeit als Immobilienmakler eine klare gesetzliche Vorgabe: Der § 34c der Gewerbeordnung legt fest, dass die Maklertätigkeit erlaubnispflichtig ist – ebenso wie die Tätigkeit als Bauträger oder -betreuer. Hintergrund ist, dass mit den Themen Finanzen und Immobilien zahlreiche rechtliche Bestimmungen einhergehen und darüber hinaus ein besonderes Vertrauen (in den Makler und dessen Fähigkeiten) von Nöten ist. Mit der Beantragung einer Gewerbeberechtigung laut § 34c GewO für Immobilienmakler weisen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordnete finanzielle Verhältnisse nach. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Makleranwärter in der Vergangenheit weder straffällig geworden sind noch eine Insolvenz vorliegt.

Gewerbeerlaubnis nach § 34c beantragen

Die offizielle Gewerbeerlaubnis beantragen Sie schriftlich bei der Kreisverwaltungsbehörde, also entweder beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung. Den Antrag selbst erhalten Sie ebenfalls bei der Behörde.

Zusammen mit dem Antrag reichen Sie außerdem folgende Unterlagen ein:

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanz- und Steueramt
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Führungszeugnis der Belegart O (polizeiliches Führungszeugnis)

Wichtig: Sind Sie Teil einer Gründungsgemeinschaft (juristische Person), müssen Sie für den Berufsstart diese Unterlagen für alle an der Geschäftsführung beteiligten Personen einreichen. Außerdem sind Kopien des Handelsregisterauszugs und des Gesellschaftervertrags notwendig.

Haben Sie alle Unterlagen eingereicht, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen entsprechend des § 34c GewO erfüllen. Das kann einige Tage bis Wochen dauern. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die Gewerbeerlaubnis nach § 34c – und den Gebührenbescheid.

Wie teuer ist eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c?

Die Höhe der Kosten für einen Maklerschein nach § 34c richtet sich nach mehreren Faktoren:

  • Ort der Tätigkeit beziehungsweise der zuständigen Behörde
  • Rechtspersönlichkeit, also ob Sie eine einzelne (natürliche) Person oder eine juristische Person sind
  • Anzahl und Umfang der Tätigkeiten

Während Sie als einzelner Immobilienmakler wahrscheinlich mit Kosten von einigen hundert Euro für die Gewerbeerlaubnis nach §34c rechnen müssen, werden für juristische Personen, die beispielsweise neben dem Verkauf von Immobilien auch Darlehen für die Baufinanzierung vermitteln möchten, oftmals bis zu 2.000 Euro fällig.

Bildnachweis: SFIO CRACHO / Shutterstock.com

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