Wohnungsgeberbestätigung: Definition, Inhalt und Muster

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss dies zeitnah dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Damit hierbei alles seine Richtigkeit hat, ist eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung nötig. Dieses formlose Dokument erhalten Sie in der Regel von Ihrem Vermieter. Es bescheinigt, dass Sie auch wirklich in der Wohnung leben und dort nicht nur zum Schein gemeldet sind.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Eine Frau gibt eine Wohnungsgeberbestätigung ab

Bei der Wohnungsgeberbestätigung – auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung genannt – handelt es sich um ein formloses Dokument, das Mieter beim Einzug erhalten. In der Regel wird das Dokument vom Vermieter selbst oder von der zuständigen Hausverwaltung ausgestellt. Mieter benötigen die Wohnungsgeberbescheinigung, um ihrer Meldepflicht nachzukommen und dem Einwohnermeldeamt den Umzug anzuzeigen.

Mit der Wohnungsgeberbestätigung soll vermieden werden, dass Menschen sich zum Schein an einem beliebigen Ort anmelden. In der Vergangenheit haben sich viele dadurch unter anderem einen Anspruch auf stark nachgefragte Kita-Plätze oder Rabatte bei der Kfz-Versicherung erhofft.

Form und Inhalt: Was gehört in eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein formloses Dokument. Das bedeutet, dass Sie sich nur an sehr wenige Vorgaben halten müssen. Statten Sie am besten zunächst der Internetseite Ihres zuständigen Einwohnermeldeamts einen Besuch ab. Häufig finden Sie dort ausfüllbare PDF-Vorlagen oder andere Muster.

Alternativ können Vermieter die Bescheinigung natürlich auch einfach selbst anfertigen. Gemäß Paragraf 19 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen die folgenden Punkte darin enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name des Mieters
  • Datum des Einzugs
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen, die im Haushalt leben
  • Unterschrift des Wohnungsgebers

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann entweder vom Vermieter traditionell in Papierform erstellt und dem Mieter ausgehändigt werden oder direkt elektronisch an die Meldebehörde übermittelt werden. Bei der elektronischen Übermittlung erhalten Mieter ein Zuordnungsmerkmal – meist einfach eine Nummer –, das der Meldebehörde genannt werden muss. Diese kann die zugehörige Bescheinigung dann ganz einfach aus der Datenbank laden.

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Wenn Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht selbst erstellen wollen, können Sie alternativ unser kostenloses Muster herunterladen:

Fristen: Bis wann muss die Wohnungsgeberbestätigung erstellt und abgegeben sein?

Die Fristen für die Wohnungsgeberbestätigung beginnen mit dem Einzugstag. Vermieter haben dann 2 Wochen Zeit, um die Bescheinigung zu erstellen. Auch Mieter müssen sich an eine 2-Wochen-Frist halten, denn bis dahin muss gemäß Paragraf 17 Absatz 1 BMG die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. Hierzu benötigen Sie neben der Wohnungsgeberbestätigung lediglich ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie das ausgefüllte Meldeformular.

Bei einem Auszug ist in der Regel kein Vorsprechen beim Einwohnermeldeamt nötig. Lediglich wenn Sie ins Ausland ziehen und sich in Deutschland vollständig abmelden, müssen Sie darüber informieren. Hierzu bleiben Ihnen als Mieter ebenfalls 2 Wochen Zeit, die ab Ihrem Auszug beginnen. Frühestens können Sie eine Woche vor Ihrem Auszug beim Einwohnermeldeamt vorsprechen.

Gut zu wissen: Vor allem städtische Einwohnermeldeämter sind überlaufen, weshalb es nahezu unmöglich ist, zeitnah Termine zu ergattern. Wenn Sie die Online-Terminvereinbarung der Behörde nutzen, genügt es daher, wenn Sie innerhalb der 2-Wochen-Frist einen Termin buchen. Der Termin selbst kann dann auch später stattfinden.

Welche Bußgelder drohen bei verspäteter Abgabe?

Wenn Sie sich als Mieter zu spät ummelden, dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. Sind Sie nur einige Tage, Wochen oder Monate zu spät dran, müssen Sie meist etwa 10 bis 50 Euro zahlen. Melden Sie sich erst nach mehreren Jahren um, kann ein höheres Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Auch Vermieter sollten die Meldepflicht ernst nehmen. Erstellen Sie eine unvollständige oder fehlerhafte Wohnungsgeberbescheinigung, dann müssen Sie ebenfalls mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Dasselbe gilt, wenn Sie sich gänzlich weigern, eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Noch teurer wird es nur, wenn Sie eine Person zum Schein anmelden. Dann sind 50.000 Euro zu zahlen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnungsgeberbestätigung

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Die Wohnungsgeberbestätigung kann von jeder Person ausgestellt werden, die einer anderen Person eine Wohnung oder ein Haus zur Nutzung überlässt. Meist handelt es sich dabei um den Vermieter, doch auch Hausverwaltungen oder Makler können die Bescheinigung ausstellen. Auch bei einer Untervermietung ist die Wohnungsgeberbescheinigung nötig: In diesem Fall muss der Hauptvermieter selbst das Dokument erstellen.

Benötige ich eine Wohnungsgeberbestätigung auch beim Umzug ins Eigenheim?

Ja, selbst wenn Sie aus einer Mietwohnung ins Eigenheim ziehen, müssen Sie dem Einwohnermeldeamt die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Da Sie in diesem Fall sowohl Wohnungsgeber als auch Wohnungsnehmer sind, füllen Sie das Formular einfach für sich selbst aus. Zusätzlich müssen Sie der Bescheinigung eine formlose Erklärung beilegen, dass Sie selbst Eigentümer der Immobilie sind.

Habe ich als Vermieter Auskunftsansprüche gegenüber der Meldebehörde?

Ja, als Vermieter können Sie jederzeit beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wer in Ihrer Wohnung gemeldet ist. So können Sie beispielsweise eine unerlaubte Untervermietung nachweisen. Diese Auskunftspflicht ist in Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 BMG festgehalten. Doch auch Sie als Vermieter müssen der Behörde Auskunft erteilen: So müssen Sie auf Nachfrage vom Amt die Namen Ihrer Mieter preisgeben.

Darf der Vermieter Gebühren für die Wohnungsgeberbestätigung verlangen?

Vollständig geklärt ist die Rechtslage diesbezüglich bislang nicht, doch die meisten Gerichte gehen davon aus, dass Vermieter kein Geld für Leistungen verlangen dürfen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Dazu zählt auch die Erstellung einer Vermieterbescheinigung.

Fazit: Eine Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht

Weder Mieter noch Vermieter kommen um eine Wohnungsgeberbestätigung herum: Wer sich zu viel Zeit mit der Erstellung oder der Ummeldung lässt, muss mit Bußgeldern rechnen. Glücklicherweise handelt es sich bei dieser Bescheinigung jedoch um ein formloses Dokument, das meist in wenigen Minuten erstellt ist. Zahlreiche kostenlose Online-Vorlagen erleichtern die Arbeit.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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