Heizungswartung – regelmäßige Durchführung spart Geld und Nerven

Die Heizungswartung muss in Deutschland regelmäßig durchgeführt werden. Dabei überprüfen Fachkräfte die Funktionalität der Anlage und beheben gegebenenfalls Beeinträchtigungen. Wer in diesem Zusammenhang welche Verpflichtungen hat, erfahren Sie hier.

Das Gesetz ist nicht eindeutig

Ein Arbeiter bei der Heizungswartung

Laut Energieeinsparverordnung § 11 Satz 3, die am 1. November 2020 vom Gebäudeenergiegesetz GEG abgelöst wurde, ist jeder Betreiber einer Heizungsanlage dazu verpflichtet, diese regelmäßig von Fachkundigen warten und instand halten zu lassen. Allerdings ist der Begriff „regelmäßig“ hier nicht näher definiert. Allerdings helfen Hinweise aus der Branche weiter: Hersteller knüpfen ihre Gewährleistungen häufig an eine jährlich erfolgende Heizungswartung durch Fachbetriebe. Das bedeutet, dass Eigentümer eine Reparatur aus eigener Tasche zahlen müssen, falls innerhalb der Gewährleistungfrist Schäden durch ausgebliebene oder unsachgemäße Wartung entstehen.

Als Betreiber der Heizungsanlage gilt der Eigentümer. Inhaber einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, in dem sie selbst leben, zählen also ebenso dazu wie Vermieter. Wer Eigentümer der Immobilie und damit der Heizungsanlage ist, dem obliegt die Pflicht, sich um die ordnungsgemäße Wartung zu kümmern.

Achtung: Bei großen Anlagen (mehr als 50 kW) kann die Wartung auch zweimal jährlich sinnvoll sein!

Die Heizungswartung bringt zahlreiche Vorteile mit sich

Wenn Sie Ihre Heizung regelmäßig warten lassen, ist das gleich in mehrerlei Hinsicht vorteilhaft. Wie oben erwähnt bleibt nicht nur die Gewährleistung der Hersteller erhalten, sondern

Die gewartete Heizung ist sicher und das Risiko für Sach- oder Personenschäden durch einen Defekt wird minimiert.
Die Heizung ist dank der regelmäßigen Wartung langlebig.
Das Heizen funktioniert einergieeffizient.
Sie sparen Heizkosten.

So läuft die Heizungswartung ab

Die Fachkräfte erfragen, ob die Heizung die Räume noch gleichmäßig und rasch erwärmt und ob Störungen aufgetreten sind wie Geräusche, tropfende Heizungsventile oder gar ein zeitweiser Ausfall der Anlage. Auch wird überprüft, ob sich die Menge des benötigten Brennstoffs erhöht hat. Es erfolgt eine allgemeine Sichtprüfung. Nur im Bedarfsfall werden einzelne Komponenten gesondert überprüft und gegebenenfalls Verschleißteile ausgetauscht.

Je nach Heizungsanlage können folgende Arbeiten oder Überprüfungen durchgeführt werden:

  • Überprüfung der Sicherheitstechnik
  • Messung der Betriebs- und Abgaswerte
  • Kontrolle des Wasserdrucks im Kessel
  • Entlüftung der Heizkörper
  • Nachfüllen des Heizwassers
  • Grad der Abnutzung, Korrosion, Dichtheit
  • Zustand der Ventile
  • Verschmutzungsgrad
  • Zufuhr Verbrennungsluft
  • Abgasführung
  • Druck und Betriebstemperaturen
  • Überprüfung und Säuberung der Wärmeerzeuger
  • Tausch des Filters (bei Ölheizungen)
  • Überprüfung der Brennereinstellungen
  • Säuberung der Brennerräume und Brennerkomponenten
  • Kontrolle der Lagerung und ggf. der automatischen Fördereinrichtung (bei Heizungen, die mit festem Brennstoff funktionieren)
  • Kontrolle und Säuberung des Wärmetauschers
  • Reinigung des Schornsteins

Der beste Zeitpunkt für die Heizungswartung

Ideal ist es, wenn Sie die Wartung der Heizung zu einem Zeitpunkt vornehmen lassen, an dem Sie sie nicht benötigen. Im Sommer haben die Anbieter meist weniger zu tun, sodass Sie leichter einen Termin bekommen. Zudem bleibt genügend Zeit, um vor der nächsten Heizungssaison gegebenenfalls benötigte Ersatzteile einbauen zu lassen. Sie können den Termin außerdem so legen, dass er vor der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger liegt: So ist die Heizung zu diesem Zeitpunkt bereits entsprechend optimiert.

Lohnt sich ein Wartungsvertrag für die Heizung?

Immobilienbesitzer können einen Wartungsvertrag für ihre Heizung abschließen. Gesetzlich dazu verpflichtet sind sie nicht. Allerdings gibt es Förderungen für Heizungsanlagen, bei denen der Wartungsvertrag zu den Grundvoraussetzungen gehört. Allgemein bringt der Vertrag einige Vorteile mit sich:

Sie müssen niht selbst daran denken, einen Termin zu vereinbaren – das Unternehmen meldet sich bei Ihnen, wenn es wieder Zeit wird.
Sach- und Personenschäden, die durch eine defekte Heizung entstehen, sind nur abgesichert, wenn ein Wartungsvertrag vorliegt.
Der Wartungsvertrag geht mit längeren Garantieleistungen einher.
Es gibt einen Notdienst, den Sie im Bedarfsfall in Anspruch nehmen können.

Insgesamt liegen die Kosten für den Wartungsvertrag etwas über denen für eine einfache Wartung. Allerdings kann dieser im Ernstfall Kosten auffangen, die ohne Vertrag ein empfindliches Loch in Ihr Portemonnaie reißen können.

Wartungskosten für die Heizung: Wie hoch sind sie und wer zahlt?

Je nach Art und Größe des Systems und je nach Anbieter fallen für die Heizungswartung Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Eine grobe Faustregel besagt, dass Sie für ein Einfamilienhaus rund 150 Euro pro Wartung einrechnen sollten und für ein Mehrfamilienhaus etwa 200 Euro.

Allerdings gehen die Preise für verschiedene Heizsystem auch auseinander: Für Gasheizungen können die Kosten sich etwa zwischen 120 und 300 Euro bewegen, während sie bei der Wärmepumpe eher zwischen 100 und 200 Euro liegen. Verfeuern Sie feste Brennstoffe wie etwa bei einer Holzheizung, kommt es auf den Umfang der Anlage an und darauf, ob Sie eine automatische Fördereinrichtung verwenden. Die Kostenspanne reicht hier von rund 100 bis etwa 370 Euro.

Der Vermieter ist zwar zuständig für die Durchführung der Wartung, allerdings darf er die Kosten dafür in der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das gilt zumindest, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so geregelt ist. Er darf hingegen nicht den Mieter damit beauftragen, sich selbst um die Heizungswartung zu kümmern. Und falls Reparaturen anstehen, zahlt der Vermieter die Ersatzteile und die Lohnkosten dafür aus eigener Tasche.

Fazit: Regelmäßige Heizungswartung ist ein Muss

Wer eine Immobilie besitzt, ist dazu verpflichtet, eine regelmäßige Heizungswartung durchführen zu lassen. Dass dies durch Fachunternehmen geschehen muss, ist gesetzlich festgelegt. Hersteller knüpfen ihre Gewährleistungen daher oft an einen jährlichen Wartungstermin. Je nach Art der Heizung fallen die durchzuführenden Arbeiten unterschiedlich aus.

In einem Mietverhältnis muss der Vermieter den Auftrag geben, während er die Kosten für die Wartung auf die Mieter umlegen darf – die für Ersatzteile aber nicht. Es gibt mehrere Punkte, die für den Abschluss eines Wartungsvertrags sprechen, allerdings ist niemand gezwungen, einen solchen abzuschließen. Eine sorgfältig gewartete Heizung ist sicher, langlebig, energieeffizient und daher auch sparsam. Die Verpflichtung dazu ist also sinnvoll.

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