Wohnberechtigungsschein – wie bekomme ich ihn und was muss ich dabei beachten?

Eine Frau blickt in die Post, sie erhält einen Wohnberechtigungsschein

Um eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten, benötigen Mieter einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Anforderungen für die Erteilung eines WBS regeln die Bundesländer unterschiedlich. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen für die Beantragung des auch als Paragraf-5-Schein bezeichneten WBS gelten, erfahren Sie im Folgenden. Lesen Sie außerdem, wo und wie Sie den Schein erhalten und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Die Regelungen zum Wohnberechtigungsschein finden sich im Wohnungsbindungs- sowie im Wohnraumförderungsgesetz. Wer Sozialwohnungen errichtet, profitiert von einer öffentlichen Förderung der Länder. Im Gegenzug ist der Vermieter verpflichtet, eine Preisbindung einzuhalten und die Wohnung nur an berechtigte Personen zu vermieten. Der Nachweis über diese Berechtigung erfolgt über den WBS.

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wie hoch die Einkommensgrenzen sein dürfen, legen die jeweiligen Bundesländer fest. Neben dem Nachweis des Einkommens sind weitere Bedingungen zu erfüllen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staats
  • Bei Staatsangehörigkeiten außerhalb der EU: Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist

Es gibt verschiedene Personenkreise, die häufig die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein erfüllen:

  • Alleinerziehende
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Rentner und Senioren
  • Geringverdiener
  • Empfänger von Hartz-4-Leistungen
  • Schwerbehinderte und behinderte Menschen

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen bei einem Wohnberechtigungsschein?

Es gibt keine bundeseinheitlichen Einkommensgrenzen für die Vergabe eines WBS. Die folgende Übersicht zeigt einige Einkunftsarten, die für die Ermittlung des Einkommens relevant sind:

  • Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  • Steuerfreie Zuschläge
  • Einnahmen aus geringfügigen Tätigkeiten
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Arbeitslosen- und Krankengeld
  • Renten
  • Unterhalt
  • BAföG

Folgende Einkünfte fließen nicht in die Berechnung des Gesamteinkommens ein:

  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Leistungen der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung

Vom gesamten Einkommen wird ein Freibetrag von bis zu 10 Prozent abgezogen, sofern der Antragsteller einkommensteuerpflichtig ist und Kranken- sowie Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Zudem können auch Werbungskosten und Freibeträge in die Kalkulation einbezogen werden.

In der Regel liegen die Einkommensgrenzen in den einzelnen Bundesländern innerhalb folgender Werte:

Anzahl Personen im HaushaltEinkommensgrenze
1 Person12.000–22.600 €
2 Personen18.000–25.200 €
Jede weitere Person4.100–5.740 €
Jedes weitere Kind500–700 €

Gut zu wissen: In einigen Bundesländern ist ein Überschreiten um einen bestimmten Prozentsatz möglich. Zudem gelten für einige Personengruppen besondere Vorgaben. Wenn Sie einen WBS beantragen, erkundigen Sie sich also idealerweise nach den Einkommensgrenzen und Bestimmungen in Ihrem Bundesland.

Welche Arten eines Wohnberechtigungsscheins gibt es?

Mit dem Wohnberechtigungsschein Typ A und dem Wohnberechtigungsschein Typ B gibt es 2 verschiedene Arten des WBS. Der WBS Typ A gilt für Geringverdiener, deren Verdienst innerhalb der festgelegten Grenzen liegt. Dieser Schein berechtigt zur Anmietung aller Sozialwohnungen.

Der WBS Typ B wird für mittlere Einkommen ausgestellt. Berechtigte, welche die vorgesehenen Grenzen überschreiten – die Höhe bestimmt das Bundesland –, erhalten diesen WBS. Der Wohnberechtigungsschein gilt in diesen Fällen nur für bestimmte Wohnungen. So liegt in manchen Fällen ein „besonderer Wohnbedarf“ oder eine „besondere Dringlichkeit“ vor. Das gilt beispielsweise bei Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung, die zeitnah auf günstigen Wohnraum angewiesen sind.

Wie groß ist eine WBS-Wohnung?

Der Gesetzgeber sieht für WBS-berechtigte Wohnungen der Bewohneranzahl angemessene Größen vor. Die genaue Wohnungsgröße und die Raumanzahl legen die Bundesländer fest. Üblich sind folgende Werte, die abhängig vom jeweiligen Bundesland um etwa 5 Quadratmeter überschritten werden dürfen:

Anzahl PersonenWohnungsgrößeAnzahl Räume
1 Person50 m21 Zimmer
2 Personen65 m22 Zimmer
3 Personen80 m23 Zimmer
Jede weitere PersonZzgl. 15 m2Zzgl. 1 Zimmer

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn Sie ein Kind erwarten – haben Sie Anspruch auf eine größere Wohnung. Menschen mit Behinderungen, die einen Rollstuhl benötigen, erhalten größere und barrierefreie Wohnungen.
Entscheidend ist, dass die zusammenlebenden Personen einen gemeinsamen Haushalt führen. Familienmitglieder oder Lebenspartner zählen damit zum Haushalt. Für Bewohner einer Wohngemeinschaft gelten die Regelungen nicht.

Wo beantrage ich einen WBS?

Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim zuständigen Wohnungsamt Ihrer Stadt. Planen Sie einen Umzug, wenden Sie sich an die Behörde in der neuen Stadt. Idealerweise reichen Sie die Unterlagen postalisch ein. In einigen Kommunen können Sie den WBS online beantragen.

Welche Unterlagen sind bei einer WBS-Beantragung vorzulegen?

Beim Wohnungsamt erfahren Sie, welche Unterlagen einzureichen sind. Folgende Nachweise sind gegebenenfalls vorzulegen:

  • WBS-Antrag
  • Einkommenserklärung mit Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen
  • Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers
  • Bei Selbstständigen Steuerbescheid, Einnahmenüberschussrechnung
  • Heiratsurkunde
  • Partnerschaftserklärung bei unverheirateten Paaren
  • Meldenachweis
  • Personalausweiskopie
  • Erklärung über gemeinsames Sorgerecht bei Kindern
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde
  • Mutterpass bei ungeborenen Kindern
  • Schwerbehindertenausweis
  • Semesterbescheinigung
  • Nachweis des Aufenthaltsrechts

Wie lange dauert es, bis ich den Wohnberechtigungsschein erhalte?

Einem Bericht des Berliner Tagesspiegels zufolge dauert es in der Hauptstadt im Schnitt 8 Wochen bis zur Ausstellung eines WBS, wobei in einigen Bezirken durchaus 16 Wochen vergehen können.

Grundsätzlich ist die Bearbeitungszeit abhängig von der jeweiligen Kommune, wobei es in Großstädten durchaus länger dauern kann, bis der Paragraf-5-Schein vorliegt.

Was kostet die Ausstellung eines WBS?

Ob und welche Kosten bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins anfallen, ist von Ihrer Gemeinde abhängig. Während die Ausstellung in vielen Kommunen kostenfrei ist, fallen in einigen Städten und Kommunen Gebühren an, die zwischen 5 und 40 Euro liegen können. Oftmals ist die Höhe der Gebühren an das Einkommen des Antragstellers gekoppelt.

Welche Wohnungen kann ich mit einem Wohnberechtigungsschein anmieten?

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben, können Sie sich auf alle Wohnungen bewerben, für welche die Vorlage eines WBS verpflichtend ist. Für Wohnungsangebote, die für einen WBS mit besonderer Dringlichkeit gelten, ist die Vorlage dieses Scheins erforderlich. Der Vermieter lässt sich den WBS bei Einzug aushändigen.

Entscheidend ist zudem, dass die Wohnung den gesetzlich vorgegebenen Größen entspricht.

Wie lange darf ich in einer WBS-Wohnung wohnen?

Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel für 1 Jahr gültig. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nach dem Anmieten einer Sozialwohnung jährlich einen neuen WBS vorlegen müssen. Nach dem Anmieten einer öffentlich geförderten Wohnung gilt der Wohnberechtigungsschein bis zum Ende des Mietverhältnisses. Sollte Ihr Einkommen im Laufe der Zeit ansteigen, ist das für den aktuell geltenden Mietvertrag unerheblich.

Fazit: Wohnberechtigungsschein mit verschiedenen Vorteilen für Geringverdiener

Der WBS bietet für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen Vorteile. Vor allem in Großstädten ist Wohnraum knapp und oftmals kaum bezahlbar. So hat das Land Berlin die Erteilung des WBS inzwischen auf mittlere Einkommen ausgedehnt. Haushalte, die aufgrund Ihres Einkommens auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden, haben mit dem Wohnberechtigungsschein Chancen, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Zudem sind sie bei der Anmietung einer Sozialwohnung vor hohen Mietanpassungen geschützt.

Zu bedenken ist jedoch, dass mit dem Wohnberechtigungsschein nicht gleichzeitig eine Zusage für eine Wohnung erfolgt. In Ballungsräumen mit knappem Wohnungsangebot kann es trotz WBS schwierig werden, eine geeignete Wohnung zu finden.

Bildnachweis: Marius Pirvu / Shutterstock.com

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