Maklerprovision bei Vermietung – wer zahlt die Rechnung?

Die Maklerprovision wird fällig, wenn ein Makler eine Wohnung an einen Mieter vermittelt hat. Wie hoch die Gebühr ausfallen kann, wann sie fällig wird und wer sie zahlt, erfahren Sie hier. Außerdem lesen Sie, wann die Gebühr nicht rechtens ist.

Bestellerprinzip: Makler wird vom Beauftragenden bezahlt

Wer sich an den Makler wendet, um eine Wohnung vermitteln zu lassen oder zu suchen und den Vertrag mit dem Makler abschließt, übernimmt die Bezahlung der Maklerprovision bei Vermietung. Im überwiegenden Teil der Fälle zahlt also der Vermieter, dem es ja ein Anliegen ist, seine Wohnung zu vermieten: Er beauftragt den Makler, der das Inserieren der Wohnung übernimmt und die Besichtigungstermine mit den Mietinteressenten durchführt.

Ein Makler erläutert seinen Kunden: Bei der Maklerprovision gilt das bestellerprinzip

In manchen Fällen bestellt auch der Mieter den Makler. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn der Mieter sehr genaue Vorstellungen hat oder die Wohnung relativ schnell braucht – etwa, wenn er des Berufs wegen umziehen muss. Oder der Mieter möchte frühzeitig aus einem Mietvertrag entlassen werden und erklärt sich daher bereit, per Makler einen Nachmieter zu suchen. In diesen Fällen zahlt er natürlich die Maklerprovision bei der Vermietung – solange nicht der Vermieter der Wohnung, die er schließlich bezieht, ebenfalls einen Makler beauftragt hat. Eine Ausnahme bildet die Vermietung von Gewerbeimmobilien: Hier greift nicht das Bestellerprinzip, sondern der Mieter übernimmt die Maklergebühren.

Für den Makler ist es wichtig, dass er die Rechnung nach dem Bestellerprinzip ausstellt. Es hat Versuche vonseiten einiger Vermieter gegeben, das Bestellerprinzip auszuhebeln und die Rechnung auf die Mieter abzuwälzen. Makler sollten an einem solchen Versuch aber auf keinen Fall teilnehmen, da dies für sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro bedeuten kann.

Achtung: Vermieter dürfen die Maklerprovision nicht auf die Miete schlagen oder sie sich auf andere Weise vom Mieter zurückholen! Allerdings ist sie steuerlich absetzbar.

So hoch dürfen die Maklergebühren bei der Vermietung sein

Die Rechtsgrundlagen rund um die Aufgaben und Rechte des Maklers finden sich im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Wie hoch die Maklergebühren bei der Vermietung ausfallen, ist dort jedoch nicht klar geregelt. Die Gebührenhöhe wird stattdessen im Maklervertrag festgelegt. Häufig bewegen sich die Gebühren in der Höhe von anderthalb bis zwei Monatsnettomieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Je nachdem, worauf Makler und Immobilieneigentümer sich einigen, können sie aber auch höher ausfallen.

Dagegen ist die Maklerprovision für den Mieter gedeckelt: Hier ist es unzulässig, mehr als zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu verlangen, daher können Sie selbst unkompliziert Ihre Maklergebühren errechnen. Hinzu kommt, dass Sie als Mieter die Durchschnittsmiete für vergleichbare Immobilien im Blick haben sollten: Liegt die Miete für Ihre neue Wohnung mehr als 20 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete, darf der Makler bei der Berechnung der Maklergebühren für die Mietwohnung nur den rechtlich erlaubten Mietsatz heranziehen.

Wann werden die Maklergebühren fällig?

Im Normalfall bezahlen Sie die Maklergebühren für die Mietwohnung, wenn der Mietvertrag zustande gekommen ist. Verlangt der Makler eine Vorabbezahlung oder eine Anzahlung, ist das nicht rechtens. Wer zu früh oder zu viele Gebühren gezahlt hat, darf sie noch drei Jahre lang zurückverlangen.

Wann ist eine Maklerprovision bei Vermietung unzulässig?

Es gibt mehrere Punkte, die eine Maklergebühr unzulässig machen, nämlich

  • die Vermietung von Sozialwohnungen und anderen preisgebundenen Wohnungen
  • die Verlängerung oder Erneuerung eines bereits bestehenden Mietverhältnisses
  • der Umstand, dass der Makler gleichzeitig auch Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder Mieter der Wohnung ist
  • der Umstand, dass der Makler wirtschaftliche Beziehungen mit dem Vermieter unterhält

Fazit: Wer die Maklergebühr zahlt, ist klar geregelt

Grundsätzlich greift bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip, nach dem derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt und den Maklervertrag unterzeichnet hat. In einigen Fällen allerdings darf keine Gebühr verlangt werden. Vermittelt der Makler eine Wohnung erfolgreich, wird er erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrages bezahlt. Wie hoch die Gebühr ist, ist für Mieter festgelegt, während sie zwischen Vermieter und Makler Verhandlungssache ist.

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