Umzug – so vermeiden Sie Ärger

Sonderurlaub für den Umzug beantragen und dann in Ruhe so lange räumen, bis alles fertig ist? Klingt gut, ist aber in der Regel mit Komplikationen verbunden. Ein Umzug ist immer aufwendig: Neben den üblichen Vorbereitungen, dem Packen und dem Organisieren der Fahrzeuge müssen Sie immer auch einige Dinge bedenken, die Ihnen unter Umständen Probleme bereiten könnten. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Gibt es Sonderurlaub für den Umzug?

Gute Gründe sprechen für einen Umzug während der Woche: Die Umzugswagen sind deutlich günstiger zu mieten und die Pläne fürs Wochenende werden nicht vom Umzug durchkreuzt.

Frau hat Sonderurlaub für den Umzug und sitzt nach der Renovierung entspannt in ihrer Wohnung

Allerdings müssen die meisten Menschen unter der Woche arbeiten. Ziehen Sie aus persönlichen Gründen um, müssen Sie daher auf das Wochenende ausweichen oder Urlaub beantragen. Sonderurlaub, also einen freien Tag mit Lohnfortzahlung, der nicht von Ihren vertraglich vereinbarten Urlaubstagen abgezogen wird, bekommen Sie nämlich nur für einen Umzug aus betrieblichen Gründen. Dieser muss darüber hinaus auch noch zwingend während der Arbeitszeit stattfinden.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld, wenn Sie wegen Ihrer Arbeit umziehen: Werden Sie zum Beispiel in eine weiter entfernte Stadt versetzt, haben Sie gute Chancen. Zieht das Unternehmen allerdings nur in die Nachbarstadt, wird der Umzug als nicht zwingend notwendig erachtet, weshalb Sie dann auch keinen Sonderurlaub bekommen.

Gut zu wissen: Sind Sie Mitglied der IG-Metall, erhalten Sie auch dann einen Tag Sonderurlaub, wenn der Umzug nicht aus betrieblichen Gründen stattfindet.

Lärmbelästigung durch den Umzug

Einen Umzug geräuschlos durchzuführen, ist unmöglich. Das wissen auch Ihre Nachbarn. Daher regen sich die meisten Leute auch nicht auf, wenn neue Mitbewohner im Haus ein- oder ausziehen. Sie können aber auch selbst etwas tun, um den Frieden nicht direkt von Anfang an zu stören, etwa

  • im Vorfeld einen Zettel im Treppenhaus aufhängen, mit dem Sie Ihre zukünftigen Nachbarn über Ihren Einzug informieren,
  • beim Umzug auf Musik verzichten,
  • Türen und Autotüren nicht unnötig zuwerfen und
  • nicht durch das Treppenhaus rufen.

Einhalten der Ruhezeiten

Werfen Sie einen Blick in Ihren neuen Mietvertrag: In der Hausordnung sind die Ruhezeiten festgelegt. Häufig liegen sie montags bis freitags zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 7:00 Uhr. Samstags empfiehlt es sich aus Rücksicht auf die Nachbarn, neben der Einhaltung der Mittagsruhe bis 19:00 Uhr alle lauten Arbeiten erledigt zu haben.

Praktisch ist es manchmal kaum machbar, die Mittagsruhe einzuhalten. Das weiß der Gesetzgeber auch und drückt hier beim Umzug ein Auge zu, wenn die Nachbarn sich nicht explizit beschweren. Sie können versuchen, in dieser Phase weniger laute Arbeiten durchzuführen. Die nächtlichen Ruhezeiten sollten Sie aber auf jeden Fall einhalten!

In den Tagen nach dem Umzug rücken Sie Möbel, bohren Löcher und schlagen Nägel in die Wände. All das sollten Sie unter Einhaltung der Ruhezeiten tun. Verzichten Sie auf derlei Arbeiten auch zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, denn der Schall dringt durch das ganze Haus und ist wirklich störend.

Darf man sonntags umziehen?

An Sonn- und Feiertagen ist der Umzug grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt allerdings Ausnahmen, nämlich wenn der Umzug zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich und damit unaufschiebbar ist. Allerdings gilt an Sonn- und Feiertagen auch ein Fahrverbot für Lkw – daher dürfen Sie mit einem Wagen, der mehr als 7,5 Tonnen wiegt, sowieso nicht auf der Straße unterwegs sein. Hinzu kommt, dass Sie am Sonntag in Ihrer Wohnung weder bohren noch hämmern sollten. Der Umzug am Sonntag gestaltet sich daher schwieriger als an anderen Tagen und auch mit den Nachbarn kommt es am Sonntag eher zu Problemen.

Halteverbot für den Umzug beantragen

Gerade in größeren Städten gibt es oft nur wenige Parkplätze, besonders solche, auf denen auch Umzugswagen halten können. Möchten Sie sichergehen, dass Sie in der Nähe der Tür parken können, sollten Sie ein temporäres Parkverbot beantragen. Sie dürfen nämlich nicht einfach mit Warnblinklicht die Straße und/oder Ausfahrten blockieren.

Achtung: Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz einfach selbsttätig freizuhalten.

Wenden Sie sich wegen eines Parkplatzes an die für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständige Straßenverkehrsbehörde (in manchen Fällen ist auch das Bezirks- oder Landratsamt zuständig). Hier beantragen Sie die Genehmigung, eine gewisse Länge an Parkstreifen temporär freihalten zu dürfen. Das kann etwas dauern, weshalb Sie mindestens zwei, besser noch drei Wochen vor dem Umzug die Genehmigung beantragen sollten.

Sie erhalten letztlich temporäre Parkverbotsschilder, mit denen Sie sich einige Meter an einer Straßenseite freihalten dürfen. Vor allem in schmalen Gassen ist das aber oft nicht ausreichend für einen breiten Möbelwagen: Hier können Sie die Parkverbotszone auch für beide Straßenseiten beantragen.

Mit der Genehmigung wenden Sie sich an ein Serviceunternehmen, das die Schilder verleiht und meist auch aufstellt. Sie können sie zwar auch selbst bei dem Unternehmen abholen und platzieren, aber das ist nicht unbedingt ratsam: Die Profis wissen, wie sie die Schilder so aufstellen, dass sie nicht umkippen und dabei etwas beschädigen. Kommt es doch dazu (etwa durch einen Sturm), übernimmt die Versicherung des Serviceunternehmens die Schäden. Stellen Sie die Schilder eigenhändig auf, müssen Sie solche Schäden selbst bezahlen.

Die Höhe der Kosten dafür ist je nach Kommune unterschiedlich:

  • Die Genehmigung der Behörde kostet 12 bis 40 Euro.
  • Die Miete für die Schilder kostet pro Schild 3 bis 15 Euro pro Tag.
  • Der Aufstellservice kostet zwischen 60 und 140 Euro.
  • Für die Schilder wird oft noch eine Kaution von rund 100 Euro fällig, die Sie nach Rückgabe wiederbekommen.

Je nach Stadt müssen die Schilder zwei, drei oder vier Tage vor dem Umzug aufgestellt werden. Das gibt den hier Parkenden genügend Zeit, ihr Auto bis zum Tag des Fahrverbots zu entfernen. Steht am entsprechenden Tag doch jemand auf dem von Ihnen reservierten Platz, rufen Sie die Polizei oder das Ordnungsamt. Die Beamten versuchen zunächst, den Halter zu finden. Gelingt das nicht, verständigen sie ein Abschleppunternehmen. Übernehmen Sie das nicht selbst!

Bedenken Sie, wenn Sie das temporäre Halteverbot beantragen, dass Sie mit dem Wagen rangieren und größere Möbel hinein- oder herausheben müssen. Planen Sie also mehr Platz ein, als zum reinen Parken nötig wäre!

Umzugsunternehmen arbeiten professionell

Wenn Sie sich Arbeit ersparen möchten, können Sie nach dem geeigneten Umzugsunternehmen Ausschau halten: Manche von ihnen bieten an, sich auch um die Halteverbotszonen zu kümmern. Zudem arbeiten ihre Teams eingespielt und zügig. Sie wissen außerdem, wie sie unnötigen Lärm bei der Arbeit vermeiden können.

Fazit: Der Umzug kann reibungslos verlaufen

Mit etwas Vorbereitung können Sie den Umzug ohne Ärger mit den neuen Nachbarn über die Bühne bringen. Beantragen Sie jedoch früh genug ein Halteverbot für den Umzug, warnen Sie die Nachbarn vor und nehmen Sie Rücksicht auf die Ruhezeiten. So bleibt der Friede im Haus gewahrt. Ob Sie Sonderurlaub für den Umzug erhalten, hängt vom Grund Ihres Umzuges ab – informieren Sie sich am besten bei ihrem Arbeitgeber darüber.

Bildnachweis: lenetstan / Shutterstock.com

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