Grundbucheinsicht: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder andere Immobilien kaufen möchte, muss auf viele Dinge achten. Wichtig ist etwa das Grundbuch, in dem sämtliche Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Immobilie und des dazugehörigen Grundstücks aufgeführt sind. Zudem gibt der Grundbucheintrag Auskunft über Grundschulden, Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie Grundschulden. Aber wie kann man das Grundbuch beziehungsweise den gewünschten Grundbucheintrag einsehen? An wen muss man sich wenden? Und welche Dokumente sind für die Grundbucheinsicht notwendig?

Eine Angestellte sucht einen Ordner heraus nach einem Antrag auf Grundbucheinsicht

Bei dem Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem unter anderem die Eigentumsverhältnisse sämtlicher Grundstücke und Immobilien festgehalten werden. Als Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist es daher unerlässlich, schon vor der Unterschrift des Kaufvertrages einen Blick in das Grundbuch zu werfen. Gut zu wissen: Sämtliche im Grundbuch eingetragenen Belastungen, wie zum Beispiel bestehende Grundschulden oder ein lebenslanges Wohnrecht einer dritten Partei, sind auch für den neuen Eigentümer bindend. Daher sollte man eine Grundbucheinsicht vornehmen, um Komplikationen zu vermeiden.

Um das Grundbuch respektive den gewünschten Grundbucheintrag einsehen zu können, sind einige Schritte notwendig, die wir nun erläutern. Für die Grundbucheinsicht werden verschiedene Dokumente benötigt. Dazu gehören ein aktueller Personalausweis oder Reisepass, alle relevanten Informationen zu dem betreffenden Objekt beziehungsweise Grundstück und ein Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbucheintrages vorliegt. Dabei kann es sich beispielsweise um den Kauf- oder einen Vorvertrag handeln. Gut zu wissen: Auch Banken, Gutachter und Gläubiger erfüllen die Anforderungen für das berechtigte Interesse an einer Grundbucheinsicht.

Schritt für Schritt: So können Sie das Grundbuch einsehen

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um den gewünschten Grundbucheintrag einsehen zu können: Entweder direkt über den Verkäufer beziehungsweise den verantwortlichen Makler/Notar, oder mit einem privaten Antrag auf Grundbucheinsicht. Im Normalfall erhält der potenzielle Käufer den Grundbuchauszug von dem Verkäufer oder Makler – allerdings sollte man in jedem Fall darauf achten, dass dieser Grundbuchauszug so aktuell wie möglich ist (maximal ein bis zwei Wochen alt). Wichtig: Wer den Grundbuchauszug über den Notar anfordert, muss mit zusätzlichen Kosten (meist rund 15 bis 30 Euro) rechnen. Alternativ dazu kann der Kaufinteressent die Einsicht in das Grundbuch auch persönlich bei dem zuständigen Grundbuchamt beantragen. Dazu sind folgende Schritte nötig:

Schritt 1:

Vorab sollte man klären, welches Grundbuchamt überhaupt zuständig und wo es zu finden ist. In der Regel befinden sich die Grundbuchämter in den Räumlichkeiten des ansässigen Amtsgerichtes.

Schritt 2:

Um den gewünschten Grundbucheintrag einsehen zu können, muss der Interessent einen offiziellen Antrag bei dem zuständigen Grundbuchamt stellen. Das funktioniert entweder schriftlich oder mündlich vor Ort. Wichtig: Einsicht in das Grundbuch erhält nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Daher benötigt man beispielsweise einen schriftlichen Nachweis über aktuelle Kaufverhandlungen, der von dem Makler oder dem beauftragten Notar ausgestellt werden kann.

Gut zu wissen: Auch eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers der betreffenden Immobilie oder ein Entwurf des Kaufvertrages können als Beweis für ein berechtigtes Interesse an dem Grundbucheintrag fungieren.

Darüber hinaus benötigt das Grundbuchamt alle wichtigen Informationen über die Immobilie und das Grundstück, wie unter anderem die postalische Adresse, Angaben zum Grundbuchbezirk und die Grundbuchblattnummer. Diese Informationen erhält man in der Regel von dem derzeitigen Besitzer oder dem zuständigen Immobilienmakler.

Schritt 3:

Sobald alle notwendigen Unterlagen beim Grundbuchamt vorliegen und nachweislich ein berechtigtes Interesse besteht, kann der Kaufinteressent Einsicht in das Grundbuch erhalten. Der persönliche Blick in das Grundbuch vor Ort ist in der Regel kostenlos. Ein einfacher Auszug kostet hingegen 10 bis 15 Euro, während für eine beglaubigte Kopie des Grundbucheintrages bis zu 25 Euro fällig werden. Diese Kopie ist vor allem dann wichtig und notwendig, wenn der Kauf des Objektes über eine Immobilienfinanzierung abgewickelt werden soll.

Der alternative Schritt: Online-Grundbucheinsicht

Da mittlerweile alle Grundbücher in Deutschland digitalisiert wurden, kann man bei berechtigtem Interesse auch online Einsicht in das sogenannte elektronische Grundbuch erhalten. Das funktioniert entweder über die Internet-Grundbucheinsicht bei der jeweiligen Landesjustizverwaltung oder über einen der zahlreichen kommerziellen Grundbuchauskunftsdienstleister. Da jedoch auch hier Nachweise erbracht werden müssen und mit insgesamt höheren Kosten zu rechnen ist, empfiehlt sich eine selbstständige Grundbucheinsicht.

Bildnachweis: stockfour / Shutterstock.com

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