Unbedenklichkeitsbescheinigung: Unverzichtbar für Immobilienkäufer

Die durch das Finanzamt auszustellende steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, offiziell „Bescheinigung in Steuersachen“ genannt, gehört zu den wichtigsten Dokumenten bei einem Immobilienkauf. Was genau diese Bescheinigung aussagt, welche Rolle sie spielt und wie Sie das Dokument beim Finanzamt beantragen, erfahren Sie hier.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung einfach erklärt

Grundsätzlich gibt das Dokument Auskunft über das Steuerverhalten einer Person – beispielsweise, ob regelmäßig eine Steuererklärung eingereicht wurde oder Steuerrückstände bestehen. Im Zuge eines Immobilien(ver)kaufs gibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung Auskunft darüber, ob beziehungsweise dass der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat.

Gut zu wissen: Die gesetzliche Grundlage für die Bescheinigung schafft das Grunderwerbsteuergesetz § 22: „Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist.“

Warum ist die steuerliche Bescheinigung beim Immobilienkauf wichtig?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, ist es ein wichtiger Schritt, die Eigentümerverhältnisse offiziell im Grundbuch einer Gemeinde umtragen zu lassen. Die Eigentumsumschreibung dürfen Grundbuchämter jedoch erst vornehmen, wenn die Grunderwerbsteuer vom Käufer gezahlt wurde. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dafür der entsprechende Beweis. Die in Ihrem Fall zu zahlende Grunderwerbsteuer berechnen Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechner.

Ein Mann erhält seine Unbedenklichkeitsbescheinigung und lächelt

Indirekt hat die Bescheinigung des Finanzamts auch Einfluss auf die Auszahlung eines Kredits von einer Bank. Um die vereinbarte Kreditsumme auszuzahlen, wird eine Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Dieser Eintrag ist jedoch erst möglich, wenn Sie beziehungsweise der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist – und das ist wiederum erst nach Vorlage der Bescheinigung möglich.

Bedeutet für Sie konkret: Ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist der Abschluss eines Immobilienkaufs nahezu unmöglich – auf die wenigen Ausnahmen gehen wir weiter unten noch ein.

Wo und wie wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt?

Haben Sie als Käufer die Grunderwerbsteuer überwiesen, können Sie direkt beim Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Für die Ausstellung fällt eine kleine Gebühr von rund 15 Euro an. Da ein Notar in den Immobilien(ver)kauf involviert sein muss, übernimmt dieser meist die Beantragung für Sie und gibt die Gebühren an Sie weiter. Damit gehören die Kosten zu den klassischen Nebenkosten eines Haus- oder Wohnungskaufs. Diese können Sie in ihrer Gesamthöhe übrigens ganz bequem mit unserem Kaufnebenkostenrechner ermitteln.

(Wann) Gelingt ein Hauskauf auch ohne steuerliche Bescheinigung?

Wie oben bereits erwähnt gibt es Ausnahmen von der Regel, dass ein Haus- oder Wohnungskauf nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vollzogen werden kann:

  1. Liegt der Kaufpreis einer Immobilie unter 2.500 Euro, muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse geschieht dementsprechend ohne die Bescheinigung durch das Finanzamt.
  2. Sind Verkäufer und Käufer in direkter Linie miteinander verwandt (Eltern, Kinder, Enkelkinder, Großeltern), ist keine Bescheinigung notwendig. Das Gleiche gilt für Ehepartner, unter bestimmten Umständen auch für Geschiedene.

Gut zu wissen: Erben Sie eine Immobilie, entfällt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ebenfalls, da Sie auf die Erbschaft keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen.

Bildnachweis: stockfour / Shutterstock.com

Nach oben scrollen