Nichtabnahmeentschädigung – kann ich sie vermeiden?

Nehmen Sie ein Baufinanzierungsdarlehen trotz Vertragsabschluss nicht in Anspruch, ist die Bank berechtigt, eine Nichtabnahmeentschädigung zu berechnen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wann die Bank eine Entschädigung fordert, wie die Kosten berechnet werden und wie Sie die Nichtabnahmeentschädigung vermeiden.

Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?

Ein Mann hält Geldscheine in der Hand, er muss eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen

Die Nichtabnahmeentschädigung ist ein Schadenersatz, den Banken in Rechnung stellen, wenn ein Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Der Anspruch ähnelt der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei bereits ausgezahlten und vorzeitig zurückgezahlten Darlehen anfällt.

Gewähren Banken ein Darlehen, gehen sie davon aus, dass Sie den Kredit wie vereinbart zurückzahlen. Das Kreditinstitut hat sich für den Zeitraum der Zinsbindung refinanziert. Nehmen Sie den Kredit nun nicht ab, entgehen der Bank Zinszahlungen. Für diesen Verlust verlangt sie mittels der Nichtabnahmeentschädigung eine Kompensation von Ihnen.

Wofür berechnen Banken eine Nichtabnahmeentschädigung?

Es gibt verschiedene Fälle, in denen die Nichtabnahmeentschädigung zum Tragen kommt:

  • Der Kreditnehmer lehnt die Abnahme eines bereits zugesagten Darlehens insgesamt oder in Teilen ab.
  • Der Kreditnehmer nimmt ein zugesagtes Forward-Darlehen nicht ab.
  • Der Darlehensnehmer hat einen zu hohen Kreditbetrag aufgenommen und nimmt einen Teil der Summe nicht ab.

Bevor Sie sich für eine Immobilienfinanzierung entscheiden, vergleichen Sie die Konditionen der Anbieter. Haben Sie sich für eine Bank entschieden und den Kreditvertrag unterzeichnet, gilt eine 14-tägige Widerspruchsfrist, innerhalb derer Sie vom Vertrag zurücktreten können, ohne dass Ihnen ein Schaden entsteht. Treten Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist zurück, verlangt die Bank eine Entschädigungsleistung.

Gut zu wissen: Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich gegen die Zahlung eines Zinsaufschlags die aktuellen Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung. Sinnvoll ist das, wenn in nächster Zeit ein Darlehen zur Umschuldung ansteht und Sie mit steigenden Zinsen rechnen. Nehmen Sie dann das Forward-Darlehen nicht in Anspruch – weil etwa das Zinsniveau inzwischen wider Erwarten deutlich abgesunken ist und Sie sich deshalb anderweitig wesentlich günstiger Geld beschaffen können –, berechnet die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung.

Haben Sie mit Ihrem Kredit ein Neubauvorhaben finanziert und bleiben Sie mit den Gesamtkosten unter der ursprünglichen Kalkulation, benötigen Sie einen Teil des Kredits nicht. Für die Kreditsumme, die Sie nicht in Anspruch nehmen, fällt ebenfalls die Entschädigungszahlung an.

Wie berechnen Banken die Nichtabnahmeentschädigung?

Die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung ist identisch mit der Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung.

Es gibt 2 verschiedene Möglichkeiten, den Schaden zu ermitteln:

  • Aktiv-Aktiv-Methode
  • Aktiv-Passiv-Methode

Der Berechnung nach der Aktiv-Aktiv-Methode liegt die Annahme zugrunde, dass der nicht abgenommene Kreditbetrag an einen anderen Kunden verliehen werden kann. Sie basiert auf den aktuellen Kreditzinssätzen. Sind diese seit der Kreditzusage gesunken, entsteht dem Kreditinstitut ein Schaden, denn es erhält für eine Kreditvergabe nun weniger Zinserträge. Die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Zinssatz und dem aktuellen Zinssatz ergibt die Nichtabnahmeentschädigung.

Gängiger zur Berechnung der Entschädigung ist die Aktiv-Passiv-Methode: Die Bank geht davon aus, dass sie den nicht aufgerufenen Kreditbetrag auf dem Kapitalmarkt anlegen wird. Sie ermittelt den Zinsertrag, der durch diese Geldanlage zu erzielen ist, und rechnet die Zinsen dagegen, die sie bei vertragsgemäßer Rückzahlung des Darlehens erhalten hätte. Daraus ergibt sich ein Verlust, den die Bank als Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung stellt.

Unabhängig von der Berechnungsmethode stellt die Bank eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Davon müssen die nun nicht mehr anfallenden Risiko- und Verwaltungskosten für den geplatzten Kredit abgezogen werden.

Gut zu wissen: Stellt die Bank Ihnen eine Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung, ist sie verpflichtet, Ihnen die Kalkulation auszuhändigen. Bevor Sie die Summe zahlen, empfiehlt sich eine genaue Prüfung durch einen Fachmann.

Wie kann ich die Nichtabnahmeentschädigung vermeiden?

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, ein zugesagtes Darlehen nicht abzunehmen, sollten Sie die Widerrufsfrist genau im Blick haben. Treten Sie innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurück, fällt die Entschädigung nicht an.

Formale Fehler seitens der Bank können dazu führen, dass der Vertrag unwirksam ist. So führt eine fehlerhafte Widerrufserklärung bei Kreditverträgen, die nach dem 20.03.2016 geschlossen wurden, zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist um 1 Jahr. Auch andere fehlende Angaben können einen Widerruf ermöglichen. In diesen Fällen ist die Konsultation eines Fachanwalts zu empfehlen.

Fazit: Nichtabnahmeentschädigung möglichst vermeiden

In bestimmten Fällen sind Banken zur Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung berechtigt. Idealerweise haben Sie also die Widerrufsfrist von 14 Tagen im Blick, wenn Sie gerade einen Kreditvertrag unterzeichnet haben. Lässt sich die Berechnung der Entschädigung aus verschiedenen Gründen nicht vermeiden, sollten Sie die Kalkulation der Bank genau prüfen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu fehlerhaften Berechnungen gekommen ist. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung, sodass es sich lohnt, genauer hinzuschauen.

Bildnachweis: Studio.G photography / Shutterstock.com

Nach oben scrollen