Architektenhonorar – wie berechnen sich die Kosten für den Architekten?

Möchten Sie bei Ihrem Bauvorhaben individuelle Vorstellungen umsetzen, arbeiten Sie mit einem Architekten zusammen. Der Profi plant nach Ihren Vorgaben und begleitet Sie während des gesamten Projekts. Im Folgenden erfahren Sie, wie hoch das Architektenhonorar ist, wie die Abrechnung erfolgt und welche Leistungen der Fachmann dafür erbringt.

Was kostet ein Architekt?

Ein Mann kontrolliert die Abrechnung des Architektenhonorars

Ein Architekt kann sein Honorar frei mit seinen Auftraggebern vereinbaren, seit 2021 gibt es keinen verbindlichen Preisrahmen mehr. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Die Richter hoben die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf und erklärten die HOAI als nicht mehr bindend. In diesem Zusammenhang führte die Bundesregierung im Jahr 2021 ein neues Gesetz ein, das als Orientierung für Honorarverhandlungen für die einzelnen Leistungsphasen dient.

Diese seit dem 1. Januar 2021 geltende HOAI zeigt Honorarsätze für 9 Leistungsphasen auf und empfiehlt abhängig von dem Vorhaben einen bestimmten Kostenrahmen. Als Basis dienen die zu erwartenden Baukosten, wobei Kosten für das Grundstück oder Baunebenkosten unberücksichtigt bleiben. Das Beispiel zeigt die Architektenkosten für Gebäude und Innenräume:

LeistungsphaseHonorarempfehlung in % des Gesamthonorars
Grundlagenermittlung2 %
Vorplanung7 %
Entwurfsplanung15 %
Genehmigungsplanung3 % bei Gebäuden, 2 % bei Innenräumen
Ausführungsplanung25 % bei Gebäuden, 30 % bei Innenräumen
Vorbereitung der Vergabe10 % bei Gebäuden, 7 % bei Innenräumen
Mitwirkung bei der Vergabe4 % bei Gebäuden, 3 % bei Innenräumen
Objektüberwachung (Bauüberwachung)32 %
Objektbetreuung2 %

Wie kann ich die Architektenkosten nachvollziehen?

Neben den Baukosten und dem Umfang der erbrachten Leistungen dient der Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens als Kalkulationsgrundlage. Es gibt 5 Honorarzonen, wobei die Zone I für sehr einfache Bauten wie Schuppen steht und die Zone V für sehr komplexe Vorhaben. Wohngebäude werden in der Regel in die Zonen III oder IV eingeordnet. Aus den sogenannte Honorartafeln ergeben sich die Mindest- und Höchstsätze für die einzelnen Honorarzonen.

Ein Beispiel verdeutlicht das Vorgehen:

Die Baukosten eines Einfamilienhauses betragen 200.000 Euro. Aus der Honorartafel ergibt sich für die Honorarzone III mit durchschnittlichen Planungsanforderungen für den Architekten ein Honorar zwischen 27.863 und 34.751 Euro. Würden Sie den Architekten mit allen Leistungsphasen beauftragen, läge das Honorar also zwischen diesen beiden Beträgen. Beauftragen Sie den Profi lediglich mit der Vorplanung, werden 9 Prozent des Gesamthonorars fällig: 2 Prozent für die Grundlagenermittlung und 7 Prozent für die Vorplanung. In diesem Fall zahlen Sie also mindestens 2.507 Euro und maximal 3.127 Euro.

Gut zu wissen: Nimmt ein Bauherr alle Leistungsphasen in Anspruch, liegt das Architektenhonorar bei etwa 15 Prozent der Baukosten.

Was kostet eine Erstberatung durch einen Architekten?

Nach den Vorgaben der HOAI kann ein Architekt für eine Erstberatung 2 bis 9 Prozent der Gesamtkosten in Rechnung stellen. Bei der ersten Beratung handelt es sich um die ersten beiden Leistungsphasen.

Wann sind die Architektenkosten zu bezahlen?

Üblicherweise wird die Architektenrechnung nach Abschluss einer Leistungsphase fällig, abweichende Regelungen sind jedoch möglich. Bei Auftragserteilung vereinbaren Sie mit dem Architekten die Zahlungsmodalitäten, die für Sie als Auftraggeber verbindlich sind.

Was kostet ein Architekt pro Stunde?

Nicht immer möchten Sie umfangreiche Leistungen bei einem Architekten beauftragen, sondern benötigen unter Umständen nur einen Grundriss oder eine andere Bauzeichnung. Üblich ist für diese Arbeiten ein Stundensatz, den Sie individuell mit dem Profi vereinbaren können. Die gängigen Kosten liegen abhängig vom Aufwand zwischen 80 und 150 Euro für eine Arbeitsstunde.

Fazit: Architektenhonorar – Abrechnung nach bestimmten Leistungsphasen

Früher waren Architekten an die Vorgaben der HOAI gebunden, inzwischen ist das Architektenhonorar frei vereinbar. Dennoch ist eine Abrechnung nach der Honorarordnung noch immer gängig und so für Bauherren nachvollziehbar. Aus der HOAI ergeben sich verschiedene Leistungsphasen und Honorarzonen. Während die Honorarzonen die Schwierigkeit des Bauvorhabens und damit die Mindest- und Höchstkosten definieren, zeigen die einzelnen Leistungsphasen, welchen Anteil bestimmte Leistungen am Gesamthonorar des Architekten haben.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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