Berliner Testament – was ist das und was habe ich als Hauseigentümer davon?

Eine Frau unterschreibt ein Berliner Testament

Streitigkeiten um Erbschaften sind leider keine Seltenheit. Ein Berliner Testament, das auch unter der Bezeichnung des Ehegattentestaments bekannt ist, kann schon im Vorfeld für klare Verhältnisse sorgen. Geschlossen wird es zwischen Paaren in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Eheleuten. Es bietet klare Vorteile, doch es sind auch eventuelle Nachteile zu berücksichtigen. Wir klären Sie auf, was es mit dieser Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments auf sich hat und warum sie sich gerade bei Immobilieneigentum empfiehlt.

Absicherung im Todesfall: Der Zweck eines Ehegattentestaments

Wer erbt, wenn einer der Ehepartner stirbt? Mit dieser Frage wird sich zu Lebzeiten oftmals nur unzureichend auseinandergesetzt. Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie sieht vor, dass die Witwe oder der Witwer die Hälfte des Vermögens erhält. Die andere Hälfte geht zu jeweils gleichen Teilen an die Kinder über. Das ist nicht immer im Interesse aller. Schlimmstenfalls führt das zu Rechtsstreitigkeiten, die sich unter Umständen über mehrere Jahre erstrecken.

Ein Berliner Testament ermöglicht Paaren mit Kindern eine unkomplizierte Lösung und kommt daher in der Praxis recht häufig zur Anwendung. Es unterbricht die gesetzliche Erbfolge, indem sich die beiden Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Der Überlebende darf somit frei über das hinterlassene Vermögen entscheiden. Gleichzeitig werden die Kinder enterbt – allerdings nur vorerst. Sie erben erst dann, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt. Aus diesem Grund werden sie als Schlusserben bezeichnet.

Diese spezielle Variante des gemeinschaftlichen Testaments sichert den verbliebenen Partner ab. So empfiehlt sich ein Berliner Testament bei Immobilieneigentum ganz besonders. Handelt es sich etwa beim Nachlass im Wesentlichen um ein Haus, ist kein Verkauf notwendig, um die Nachkommen auszuzahlen. Der bisherige Lebensstandard lässt sich somit weitgehend aufrechterhalten.

Varianten des Berliner Testaments und besondere Regelungen

Ein Berliner Testament kann 3 verschiedenen Prinzipien folgen. Gleich ist dabei stets, dass zunächst der überlebende Ehepartner erbt. Nachdem auch er verstirbt, sind die Kinder an der Reihe. Folgende Varianten kommen infrage:

  • Einheitsprinzip: Überlebender verfügt völlig frei über das Vermögen.
  • Trennungsprinzip: Partner verwahrt das Erbe lediglich, bekommt aber keine Befugnisse wie z. B. die Entscheidung über den Hausverkauf.
  • Ehegatte als Vermächtnisnehmer: Kinder erben Immobilie, überlebendem Elternteil wird Wohnrecht oder Nießbrauchrecht zuteil.

Das Berliner Testament kommt allerdings auch nur im Falle einer bestehenden Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft infrage. Nicht verheiratete Paare können davon keinen Gebrauch machen. Sie müssten dann einen Erbvertrag in Erwägung ziehen, der nicht als klassisches Testament zu verstehen ist.

Angesichts der mit dem Berliner Testament verbundenen Regelungen ergibt sich die Frage, wie es um den Pflichtteilsanspruch bestellt ist. Die Antwort: Grundsätzlich bleibt dieser weiterhin existent. Pro Elternteil steht den Nachkommen jeweils ein Pflichtteil zu. Mit dem ersten Erbfall tritt der erste Anspruch in Kraft – der zweite mit dem Tod des verbleibenden Elternteils. Würden die Nachkommen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, könnte dieses Szenario dazu führen, dass der verwitwete Partner finanziell überfordert und doch dazu veranlasst ist, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Um dies zu vermeiden, beinhalten Berliner Testamente häufig eine sogenannte Pflichtteil-Strafklausel.

Strafklausel, Widerruf, Anfechtung – rechtliche Aspekte des Berliner Testaments

Eine Strafklausel soll vermeiden, dass die Erben ihren Pflichtanteilanspruch unmittelbar nach dem Tod des ersten Elternteils geltend machen. Verhindern lässt sich dies zwar nicht, doch es ist aus finanzieller Sicht unattraktiv. Erhebt ein Nachkomme dennoch Anspruch auf sein Erbe, erhält er durch die Klausel im Berliner Testament nur den Pflichtanteil. Dieser beläuft sich auf lediglich 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruchs. Typischerweise wird diese Klausel um eine weitere Passage ergänzt, die dem Pflichtberechtigten auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil zusichert.

Gut zu wissen: Hohe Kosten können bereits entstehen, wenn ein Kind seine Auskunftsansprüche geltend macht, um etwa den Immobilienwert zu erfahren. Es bedarf eines Gutachtens, ein notarielles Nachlassverzeichnis muss erstellt werden und womöglich ist anwaltliche Beratung erforderlich. Hier hilft eine Formulierung, die darauf verweist, dass schon die Auskunft zu einem reduzierten Erbanteil führt.

Im Zusammenhang mit rechtlichen Belangen zum Berliner Testament sind noch weitere Aspekte relevant. Sollen beispielsweise Änderungen vorgenommen werden, ist das jederzeit möglich, aber natürlich nur, solange beide Partner leben. Anfechtungen zeigen unterdessen lediglich dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein zu begründender Anlass vorliegt. Einer der Erblasser muss etwa belegen, dass er das Testament wegen eines relevanten Irrtums unterzeichnet hat. Weitere Argumente für die Anfechtung sind die erneute Heirat des überlebenden Partners oder die Geburt eines Kindes nach dem Tod des Erstverstorbenen.

Jeder der Eheleute hat zu Lebzeiten jederzeit das Recht zum Widerruf. Dieser wird nur durch eine Widerrufserklärung wirksam, die ein Notar beurkundet. Im Anschluss muss sie der andere Partner zugestellt bekommen. Ihre Gültigkeit verliert diese Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments automatisch im Falle einer Scheidung. Das trifft auch dann zu, wenn die Auflösung der Ehe noch nicht vollzogen, aber bereits beantragt wurde und einer der beiden Partner stirbt.

Das Berliner Testament mit seinen Stärken und Schwächen

Die Vorteile des Berliner Testaments bestehen darin, dass Erbauseinandersetzungen vermieden werden können, da die Verhältnisse klar geregelt sind. Der gesamte Nachlass geht auf den überlebenden Ehepartner über. Da sich eine Aufteilung erübrigt, ist auf diese Weise auch die Immobilie gesichert. Sie muss nicht verkauft werden und die Witwe oder der Witwer darf weiter darin wohnen bleiben. Eine finanzielle Schieflage ist somit unwahrscheinlich.

Allerdings sei auch auf Schwächen hingewiesen, die ein Berliner Testament unter Umständen aufweist. Heiratet der Längstlebende erneut, eröffnet sich für ihn und den neuen Partner die Möglichkeit zur Anfechtung. Das kann innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung geschehen. Dadurch tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und der neue Ehegatte erbt später die Hälfte des Vermögens. In der Konsequenz sind die Kinder im Nachteil, weil sich der ursprüngliche Nachlass verringert. Als Lösung bietet sich dafür eine Wiederverheiratungsklausel an. Darüber lässt sich etwa regeln, dass der Besitz des Verstorbenen vollständig oder zumindest teilweise auf die Schlusserben übertragen wird, wenn sich der andere Elternteil neu bindet.

Aus steuerlicher Sicht vermag ein Berliner Testament ebenfalls Nachteile mit sich zu bringen. Handelt es sich beispielsweise um eine sehr wertvolle Immobilie, werden Freibeträge für die Erbschaftssteuer überschritten. Beim Vererben des elterlichen Eigentums stehen den Kindern 2 Freibeträge in Höhe von jeweils 400.000 Euro und damit 800.000 Euro in der Summe zu. Beim Berliner Testament tritt jedoch nur ein Erbfall ein. Damit erübrigt sich einer der Freibeträge. Demnach ist ein höherer steuerlicher Aufwand zu konstatieren, als eigentlich notwendig wäre. Eine weitere Schwäche: Es lässt sich nicht grundsätzlich unterbinden, dass eines der Kinder im Rahmen des ersten Erbfalls seinen Pflichtteil einfordert.

Vorlage: Wie wird ein gemeinschaftliches Testament richtig verfasst?

Wer im Internet recherchiert, findet zum Berliner Testament Muster – und das in recht großer Zahl. Auch wir bieten Ihnen hier einen entsprechenden Entwurf, den Sie sich kostenlos herunterladen können. Dabei sollten Sie sich aber im Klaren darüber sein, dass es sich hierbei nur um eine Orientierung für Sie handelt. Für Ihren konkreten Fall sind höchstwahrscheinlich entsprechende Anpassungen notwendig.

Bitte beachten Sie außerdem: Diese Vorlage für ein Berliner Testament können Sie nicht einfach ausdrucken und unterzeichnen. Stattdessen müssen Sie die Vereinbarungen wie bei jedem anderen Testament handschriftlich festhalten – sofern Sie keinen Notar beauftragen. Hinsichtlich der Form sind nur einige einfache Grundlagen zu berücksichtigen. Gibt es mehrere Seiten, dann müssen diese durchnummeriert werden. Der Verfasser unterschreibt das Berliner Testament zuerst. Der Partner unterzeichnet ebenfalls, wobei er zusätzlich den Ort und das Datum ergänzt.

Gut zu wissen: Formulieren Sie unbedingt, dass der überlebende Ehegatte beim Eintreten des ersten Erbfalls zum Alleinerben werden soll. Diese Festlegung darf keineswegs fehlen – ansonsten greift im Zweifel doch die gesetzliche Erbfolge.

Fazit: Berliner Testament ist gerade bei Immobilienbesitz sinnvoll

Ein Berliner Testament ist bei Immobilieneigentum besonders hilfreich – vor allem wenn ein gemeinsames Haus der Eheleute den Schwerpunkt des Nachlasses bildet. Es schafft klare Verhältnisse und sichert den überlebenden Partner ab. Allerdings sind auch Schwächen auszumachen. Je nach Wert der Immobilie bringt es den Erben steuerliche Nachteile, da einer von 2 Freibeträgen nicht genutzt werden kann. Verhindern lässt sich zudem nicht, dass eines der Kinder auf seinen Pflichtteil pocht. Eine entsprechende Klausel vermag dem aufgrund der finanziellen Einbußen jedoch zumindest entgegenzuwirken.

Abschließend sei gesagt, dass auch andere Erbfolgeregelungen nie vollkommen frei von Nachteilen sind. Demnach bietet sich diese Lösung durchaus an. Eine Berliner Testament Vorlage erleichtert das Verfassen. Je nach Sachverhalt sind aber individuelle Vereinbarungen festzuhalten. Wer ganz sicher gehen möchte, setzt auf die Unterstützung eines Notars, der absolute Rechtssicherheit gewährleistet.

Bildnachweis: Daniel Jedzura / Shutterstock.com

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