Klimaanlage in der Mietwohnung – was ist zu beachten?

In heißen Sommern ist eine Klimaanlage für die Wohnung eine Wohltat. Gerade in Dachgeschosswohnungen können die Temperaturen so hoch werden, dass der Alltag unangenehm wird. Es gibt mehrere Arten von Klimaanlagen. Welche davon sich für die Mietwohnung eignen, erfahren Sie hier.

Diese Klimaanlagen gibt es

Man unterscheidet bei Klimaanlagen vor allem zwischen Monoblockgeräten und Split-Anlagen. Beide Varianten sind zwar unterschiedlich aufgebaut, aber die Wirkungsweise ist dieselbe: Warme Luft wird angesaugt, im Kompressor abgekühlt und wieder in den Raum geführt.

Monoblockgeräte

Monoblockgeräte funktionieren relativ simpel. Sie brauchen nur eine Steckdose und ein Fenster, damit Sie sie in Betrieb nehmen können.

Sie bringen verschiedene Vorteile mit sich:

sie sind vergleichsweise günstig – energieeffiziente Modelle gibt es bereits ab etwa 200 bis 250 Euro
sie lassen sich problemlos von Raum zu Raum tragen und dort einsetzen, wo man sie braucht
sie erfordern keine Erlaubnis und lassen sich ohne besondere Voraussetzungen nutzen

Split-Anlagen

Split-Anlagen verbrauchen weniger Strom als Monoblockgeräte und haben zumeist auch eine effizientere Kühlwirkung. Viele Bauherren entscheiden sich daher dafür, sie in ihrem Eigenheim einbauen zu lassen. Allerdings unterscheidet sich ihr Aufbau von den Monoblockgeräten: Sie bestehen aus mindestens zwei Teilen. Einer davon wird außen am Haus angebracht. Dort wird die warme Luft heruntergekühlt. Dieser Vorgang erzeugt selbst sowohl Wärme als auch Lärm. Der Teil der Anlage, der sich im Haus befindet, die warme Luft ansaugt und die gekühlte Luft abgibt, ist dagegen angenehm leise.

Auf einem eigenen Grundstück ist die Lärmentwicklung außerhalb der eigenen vier Wände in der Regel kein Problem. Wohnen Sie allerdings mit mehreren Parteien in einem Haus, sollte das Kühlgerät für die Wohnung nicht zu laut sein: Die Nachbarn würden eine Split-Anlage bei geöffneten Fenstern den ganzen Tag über hören.

Eine Frau schaltet die Klimaanlage in der Wohnung ein

Und noch etwas spricht dagegen, ein Split-Gerät als Klimaanlage in die Mietwohnung zu bauen: Diese Anlage wird fest installiert, das Außen- und Innengerät müssen durch Rohre verbunden werden. Dafür ist ein Mauerdurchbruch notwendig. Er muss in jedem Fall vom Vermieter genehmigt werden. Außerdem stellen diese Arbeiten (ebenso wie das Anbringen des Außengeräts an der Mauer) eine bauliche Veränderung dar, die als solche in manchen Fällen eine Baugenehmigung erfordert.

Die nachträgliche Ausstattung einer Mietwohnung mit einer Klimaanlage kommt in der Praxis deshalb selten vor. Neben der Lärmbelästigung für die Nachbarn spricht auch der Preis dagegen: Rund 500 Euro kostet allein die Anlage. Sollen mehrere Räume gekühlt werden, liegen die Kosten auch schnell bei 1.000 Euro. Und das ist allein der Preis für das Gerät – Mauerdurchbruch und Installation wollen ebenfalls bezahlt werden.

Es kann vorkommen, dass ein Vermieter die Genehmigung für die feste Installation einer Klimaanlage in der Mietwohnung erteilt. Das geschieht dann oft unter der Voraussetzung, dass der Mieter alle dafür anfallenden Kosten übernimmt, die Anlage fachgerecht einbauen lässt und vor dem Auszug den Rückbau besorgt.

Geeignete Klimageräte für Mietwohnungen sind Monoblockanlagen

Keiner der Gründe, die gegen Split-Anlagen in Mietwohnungen sprechen, gilt für Monoblockanlagen. Zwar arbeiten auch sie nicht geräuschlos, aber sie stören nicht die Nachbarn. Falls das Geräusch Sie selbst stört, schalten Sie die Anlage einfach wieder aus, sobald die Raumtemperatur angenehm ist.

Damit die mobile Klimaanlage bestmöglich funktioniert, führen Sie den Abluftschlauch aus dem gekippten Fenster nach draußen. Dorthin wird die Wärme abgegeben, die beim Herunterkühlen der Luft im Gerät entsteht. Damit sie nicht teilweise wieder zurück in die Wohnung dringt, können Sie das Fenster mit einer speziellen Vorrichtung abdichten.

Manche Nutzer bemängeln, dass bei derart abgedichteten Fenstern ein Unterdruck im Zimmer entsteht, wenn die warme Luft angesaugt wird: Luft strömt dann aus anderen Zimmern nach und es entsteht Zug. Es gibt allerdings auch Geräte mit einem zweiten Schlauch, über den Frischluft von außen zugeführt wird. So wird der Unterdruck ausgeglichen und der Sauerstoffgehalt im Zimmer erhöht.

Mieter haben grundsätzlich das Recht, auf eigene Kosten eine mobile Klimaanlage für die Wohnung anzuschaffen.

Fenster am Tag geschlossen halten! Da Klimageräte für Wohnungen viel Strom verbrauchen, sollten Sie alles dafür tun, um die Temperatur insgesamt niedrig zu halten: Fenster und Türen können Sie etwa in den heißen Stunden des Tages geschlossen halten. Und wenn die Sonne auf Fenster scheint, schützen Rollläden oder Jalousien vor zu großer Aufheizung. Mehr als acht Grad Temperaturunterschied sollte die Anlage jedenfalls nicht ausgleichen müssen.

Der Vermieter muss keine Klimaanlage für die Mietwohnung anschaffen

Wenn es in einer Mietwohnung oft sehr heiß ist, kann das einen Mangel darstellen. Der Mieter kann dem Vermieter diesen Mangel anzeigen, damit dieser etwas an der Situation ändert. Es gibt in Deutschland zwar keine festgelegte Obergrenze für Temperaturen. Jedoch haben Richter verschiedentlich Mietminderungen für angemessen erachtet, wenn die Raumtemperatur über einen längeren Zeitraum hinweg bei 30 Grad lag. Der Mangel war gegeben, wenn der Wärmeschutz der Wohnung nicht dem Stand der Technik entsprach, der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes Standard war.

Damit die Mietminderung greifen kann, muss der Mieter lückenlos nachweisen, dass es in der Wohnung über einen langen Zeitraum hinweg zu heiß ist: Das kann durch das tägliche Messen und Dokumentieren der Temperatur geschehen und durch Zeugenaussagen. Wichtig ist, dass der Mieter lüftet, wenn es noch kühl ist!

Der Vermieter muss in solchen Fällen Maßnahmen ergreifen, um die Temperaturen angenehmer zu gestalten. Das heißt aber nicht, dass er eine Klimaanlage für die Wohnung anschaffen muss. Er kann auch Jalousien oder Markisen anbringen lassen, die die Sonneneinstrahlung vermindern. Nur wenn der Vermieter gar nichts an der Situation ändert, darf der Mieter eine Mietminderung durchführen.

Die Klimaanlage muss regelmäßig gewartet werden

Klimaanlagen nehmen kleinste Schwebepartikel, Staub und Feuchtigkeit mit der Luft auf, die sie ansaugen. In ihren Filtern sammelt sich also im Laufe der Zeit eine Menge Schmutz. Auch das Kondenswasser wird aufgefangen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie die Anlage regelmäßig reinigen. Sonst wird der Betrieb des Geräts unhygienisch. Es kann sogar kommen, dass sich die Klimaanlage wegen zu starker Verschmutzung selbst ausschaltet.

Bei einem Monoblockgerät können Sie die Grundreinigung selbst übernehmen: Die Anlage zeigt Ihnen an, ob die Filter gewaschen oder ausgewechselt werden müssen und ob der Kondenswasserbehälter voll ist.

Wie oft Sie tätig werden müssen, hängt vom Einsatz der Anlage ab: In heißen Sommern kann es sein, dass Sie die Filter alle sieben bis vierzehn Tage säubern müssen. Wenn Sie das tun, können Sie gleichzeitig das Kondenswasser ablassen, das sich angesammelt hat. Achtung: Letzteres sollten Sie auch im Winter hin und wieder tun, obwohl die Anlage dann nicht in Betrieb ist!

In der Betriebsanleitung des Geräts finden Sie außerdem eine Anleitung, wie Sie den Verdampfer des Geräts desinfizieren. Diese Desinfektion sollten Sie einmal im Jahr durchführen. Bleiben Fragen offen, können Sie im Internet nach Ihrem Modells suchen und hier die entsprechende Vorgehensweise beschrieben finden.

Eine fachliche Wartung ist allerdings auch nötig: Nur Fachkräfte für Klimatechnik können die Kühlmittel- und Luftschläuche auf Lecks untersuchen und die Elektronik des Geräts überprüfen. Etwaige Reparaturen und das Nachfüllen des Kühlmittels übernehmen sie ebenfalls.

Fazit: Mobile Klimageräte für Wohnungen eignen sich gut

Wenn Sie zur Miete leben, können Sie mit einer mobilen Klimaanlage für die Wohnung Ihre Sommer angenehmer gestalten. Die Geräte sind nicht besonders teuer und lassen sich flexibel in verschiedenen Zimmern zum Einsatz bringen. Fest installierte Anlagen hingegen eignen sich nicht gut, da sie bauliche Veränderungen voraussetzen und die Nachbarn stören können. Als Vermieter können Sie in Betracht ziehen, Ihren Mietern eine mobile Klimaanlage für die Wohnung zur Verfügung zu stellen, wenn die Temperatur in den Räumen nur schwer erträglich ist. Im äußersten Fall können die Geräte dabei helfen, einer Mietminderung vorzubeugen und einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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