Was macht eine altersgerechte Wohnung aus?

Eine altersgerechte Wohnung ermöglicht Ihnen auch dann noch einen unkomplizierten Alltag, wenn Ihre Bewegungsfähigkeiten eingeschränkt sind. In den meisten Wohnungen und Häusern gibt es Besonderheiten, die Sie als junger und gesunder Mensch kaum wahrnehmen, die aber für Senioren unüberwindbare Hindernisse darstellen können. Hier lesen Sie, was eine seniorengerechte Wohnung ausmacht und ob auch in Mietwohnungen altersgerechtes Wohnen möglich ist.

Diese Maßnahmen erlauben seniorengerechtes Wohnen

Fast überall in der Wohnung oder im Haus finden Sie Bereiche, die betagten Menschen das Leben erschweren. Die meisten von ihnen lassen sich aber mit unterschiedlich umfangreichen Maßnahmen beheben.

Der Eingangsbereich – hereinspaziert?

Altersgerechte Wohnung mit Rampe vor der Eingangstür

Oft führen einzelne Stufen oder ganze Treppen zur Haus- oder Wohnungstür hinauf. Es muss die Möglichkeit bestehen, diese auch mit dem Rollstuhl oder dem Rollator zu überwinden. Das kann mit einer Rampe geschehen, die aber oft sehr lang sein muss, da sie nur sanft ansteigen darf, oder mit einem Hublift. Für Treppen innerhalb des Hauses eignen sich Treppenlifte oder Aufzüge.

Viele Leute haben für draußen einen anderen Rollstuhl oder Rollator als für die Innenräume. Es ist daher hilfreich, wenn entweder innerhalb des Hauses oder draußen direkt vor der Tür genügend Platz ist, um die Gehhilfen zu wechseln. Für Außenbereiche gibt es spezielle Abteile, die installiert werden können und die den Bereich vor Witterung und Blicken schützen. 

Technik ersetzt Kraft und Gelenkigkeit

Manche Bewegungen funktionieren im Alter nicht mehr so gut. Entsprechende technische Hilfsmittel machen aus Ihrem Zuhause dennoch eine altersgerechte Wohnung. Hilfreich sind zum Beispiel Fernbedienungen für

  • Rollläden
  • Fenster und Türen
  • Heizung
  • Beleuchtung

Auch Küchen- oder Kleiderschränke, die Regalbretter oder Stangen auf Knopfdruck absenken, erlauben lange Zeit ein selbstbestimmtes und seniorengerechtes Wohnen.

Im Bad sind oft Umbauten nötig

Das Badezimmer hält viele Tücken bereit: Wichtig ist hier für eine altersgerechte Wohnung zum Beispiel, dass die Tür nach außen aufgeht und sich auch von außen entriegeln lässt. Allzu leicht kann es passieren, dass hier jemand stürzt und die Tür blockiert, sodass zu Hilfe kommende Personen den Raum gar nicht betreten können. Weiterhin sind hier wichtig:

  • ebenerdige Dusche oder Badewanne mit Hebesitz oder Badewanne mit Tür (für Rollstuhlfahrer sollte die Dusche mindestens eine Fläche von 1,50 m x 1,50 m aufweisen)
  • Sitzgelegenheit in der Dusche
  • Armaturen mit Schwenkhebel und Verbrühschutz
  • Haltegriffe in Dusche oder Badewanne und am Waschtisch
  • unterfahrbare Waschtische (samt tief angebrachtem Spiegel und Sitzgelegenheit, falls kein Rollstuhl benötigt wird), davor eine Fläche von mindestens 1,20 m x 1,20 m
  • WC mit Sitz 46–48 cm über dem Boden (je nach Körpergröße)
  • Abstände von 30–90 cm neben dem WC, sodass Rollstuhlfahrer sich danebenstellen und hinüberwechseln können
  • Stützklappgriffe auf beiden Seiten des WCs
  • rutschhemmende Fliesen
  • rutschhemmende Badematte

Schlafzimmer – Platz für helfende Hände

In eine seniorengerechte Wohnung gehört ein hohes Bett, welches das Aufstehen erleichtert. Falls es vom Platz her möglich ist, sollte das Bett am besten von 3 Seiten aus zugänglich sein. So haben Pflegekräfte bei Bedarf besonders einfachen Zugriff. Für einen Rollator oder Rollstuhl sollte vor dem Bett mindestens eine Fläche von 1,20 Meter mal 1,20 Meter bzw. 1,50 Meter mal 1,50 Meter frei sein.

Damit sich niemand nachts durch das dunkle Zimmer tasten muss, sollte ein Lichtschalter in Bettnähe oder eine Fernbedienung für die Beleuchtung griffbereit sein. Zudem kann die Höhe der Stangen im Kleiderschrank den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern angepasst werden. Alternativ gibt es einen Garderobenlift, der die Stange herunter- und herausklappt, sodass Sie bequem Kleidungsstücke davon abnehmen können.

Küche – alles im Griff?

Die Küche lässt sich für Menschen im Rollstuhl oder solche, die nicht mehr lange stehen oder sich nicht bücken können, exzellent anpassen. Diese Punkte sind dafür besonders wichtig:

  • Die Arbeitsflächen sollten unterfahrbar und der Sitzhöhe angepasst sein.
  • Spülmaschine und Ofen werden etwas höher angebracht, damit sie vom Rollstuhl aus bequem erreichbar sind.
  • Kleine Elektrolifte heben und senken Küchengeräte aus der Arbeitsplatte.
  • Die Oberschränke weisen eine Absenkautomatik auf.
  • Gut zugängliche Apothekerschränke ersetzen Schubladen.
  • Der Herd sollte eine Überwachung samt Abschaltautomatik haben.

Weitere wichtige Punkte

Folgende Details machen außerdem eine altersgerechte Wohnung aus:

  • Flure mit einer Breite von mindestens 1,20 m
  • Türen mit einer Breite von mindestens 80–90 cm
  • keine unbefestigten Teppiche oder lose Kabel – beides sind potenzielle Stolperfallen
  • ggf. stufenlose Zugänge zu Balkon, Terrasse oder Garten
  • keine Schwellen oder Stufen in den Innenräumen
  • Handläufe zu beiden Seiten der Treppe
  • Schalter in einer Höhe von 85 cm statt 105 cm
  • Türspion in Sitzhöhe
  • überdachter und gut ausgeleuchteter Eingangsbereich
  • Gegensprechanlage mit Videofunktion
  • kräftige Farben für Schalter und Griffe bei Sehbehinderung, außerdem gute Ausleuchtung
  • Klingel mit Blitzfunktion für Höreingeschränkte
  • Brandmelder mit Licht- und Tonsignal

Natürlich ist nicht jeder dieser Punkte immer umsetzbar oder wird in jeder altersgerechten Wohnung benötigt.

Altersgerechtes Wohnen – auch für Mieter?

Wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt, darf sie natürlich nach Belieben umbauen. Für Mieter ist das nicht ganz so einfach: Sie müssen immer den Vermieter um Erlaubnis bitten. Besteht seitens des Mieters ein berechtigtes Interesse, darf er verlangen, die Maßnahme durchführen zu dürfen. Das gilt allerdings nur in einem gewissen Rahmen – kein Vermieter muss etwa zustimmen, dass Wände eingerissen werden.

Die Kosten für den Umbau liegen beim Mieter. Zudem kann es sein, dass der Vermieter verlangt, dass die Wohnung vor dem Auszug in den Zustand zurückversetzt wird, den sie beim Einzug hatte. Dann muss der Mieter auch für die Kosten des Rückbaus aufkommen.

Die altersgerechte Wohnung ist förderfähig

Wer eine Pflegestufe hat, kann sich für die Bezuschussung der Umbaumaßnahmen an die Pflegekasse wenden. Der Zuschuss kann hier bis zu 4.000 Euro betragen. Das gilt allerdings nicht für einzelne Maßnahmen, sondern nur für ein Gesamtpaket. Außerdem benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Stellen Sie den Antrag samt Begründung, bevor Sie mit den Umbauten beginnen!

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt – er kann Ihnen Hilfsmittel wie beispielsweise Haltegriffe und Wannenlift verschreiben, sodass die Kosten dafür von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.

Sowohl die Bundesländer als auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben auf Antrag besonders günstige Kredite für Maßnahmen für eine seniorengerechte Wohnung, Letztere auch Zuschüsse. Dafür ist es allerdings wichtig, dass die Umbauten bestimmten Anforderungen entsprechen und Sie den Antrag einreichen, ehe Sie mit dem Umbau anfangen.

Ihr Alter ist für die KfW-Förderung übrigens unerheblich: Sie können jederzeit Ihre Immobilie für altersgerechtes Wohnen einrichten. Ziel ist es schließlich, dass möglichst viele Menschen möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem Heim bleiben können. Die Kredite der Länder und der KfW gelten nicht nur für Haus- und Wohnungseigentümer, sondern ebenso für Mieter und Vermieter.

Am besten lassen Sie sich zunächst von einem Experten beraten: Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. finden Sie erste wichtige Informationen darüber, was möglich ist und welche Optionen für Sie infrage kommen, um Ihr Zuhause in eine altersgerechte Wohnung zu verwandeln. Hier erfahren Sie auch, wer Ihnen regional weiterhelfen kann.

Diese Wohnformen sind im Alter möglich

Neben den eigenen oder gemieteten vier Wänden, die für altersgerechtes Wohnen umgebaut sind, kommen auch andere Formen des Wohnens im Alter infrage:

  • Mehrgenerationenhaus: Hier leben mehrere Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und unterstützen sich gegenseitig – die älteren passen beispielsweise auf die Kinder der jüngeren auf, während Letztere sich um körperlich anspruchsvollere Aufgaben kümmern.
  • Senioren-WG: Wer relativ fit ist und nicht gern allein leben möchte, kann sich mit Gleichgesinnten zusammentun – so hat man Gesellschaft, kann gemeinsamen Hobbys nachgehen und lernt auch die sozialen Kreise der anderen kennen. 
  • Betreutes Wohnen: Senioren, die im Großen und Ganzen noch gut allein zurechtkommen, aber manchmal Hilfe brauchen und immer gern einen Ansprechpartner hätten, kommen mit dieser Form des Wohnens oft gut klar.
  • Seniorenheim: Diese Option ist immer dann geeignet, wenn Pflegebedürftigkeit auftritt und eine ausreichende Pflege zu Hause nicht gewährleistet werden kann.

Fazit: Eine altersgerechte Wohnung ist aufwendig, aber machbar

Wenn Sie viele Jahre in Ihren vertrauten vier Wänden wohnen bleiben möchten, sollten Sie möglichst frühzeitig über Umbaumaßnahmen nachdenken: Mit den richtigen Änderungen können Sie dafür sorgen, dass Sie lange Zeit bequem und ohne Hilfe in Ihrem Heim leben können. Manche Maßnahmen sind relativ einfach umsetzbar, andere machen umfangreiche Anpassungen an die Bedürfnisse der Bewohner notwendig.

Auch Mieter müssen nicht auf Erleichterungen verzichten: Wer die Kosten selbst übernimmt, kann bei berechtigtem Interesse die Erlaubnis für den Umbau vom Vermieter verlangen. Zudem werden Ihre Maßnahmen für eine altersgerechte Wohnung von Bundesländern, Pflegekassen und der KfW-Bankengruppe gefördert. Voraussetzung dafür: Sie stellen Ihren Antrag vor dem Beginn des Umbaus. 

Bildnachweis: Sonja Filitz / Shutterstock.com

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