Gutachterausschüsse: eine der wichtigsten Institutionen im Immobilienmarkt

Jede Immobilie ist anders – was die Wertermittlung nicht gerade vereinfacht. Um dennoch fundierte und statistisch belegte Orientierungshilfen zu schaffen, wurden 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz die sogenannten Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ins Leben gerufen. Oberstes Ziel dieser Gremien ist es, für mehr Transparenz im Immobilienmarkt zu sorgen.

Was ist ein Gutachterausschuss?

Ein Gutachterausschuss in einer Diskussion

Beim Gutachterausschuss handelt es sich um ein unabhängiges Kollegialgremium, das meist in die örtlichen Kataster- und Vermessungsämter integriert ist. Die Ausschüsse erstellen unter anderem Berichte und Gutachten zum lokalen Immobilienmarkt. Diese helfen wiederum Gutachtern sowie Immobilienkäufern und -verkäufern dabei, die Preise von Immobilien besser einschätzen zu können. Als Datenbasis für die statistischen Auswertungen dienen die einzelnen Immobilienkaufverträge des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs. So sind Notare gemäß Paragraf 195 Baugesetzbuch (BauGB) dazu verpflichtet, dem örtlichen Gutachterausschuss eine Kopie jedes unterzeichneten Immobilienkaufvertrags zukommen zu lassen.

Die Gutachterausschüsse setzen sich meist aus einem Vorsitzenden, einigen Vertretern sowie zahlreichen ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. Alle Mitglieder des Ausschusses zeichnen sich durch sehr gute Kenntnisse des Immobilienmarktes aus. So zählen zu den Ehrenamtlichen unter anderem freiberuflich tätige Bauingenieure, Immobilienmakler, Architekten sowie Bankangestellte und Versicherungsberater mit Fokus auf Immobilienprodukten.

Was sind die Aufgaben von Gutachterausschüssen?

Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind im Baugesetzbuch klar definiert. Dazu gehören vor allem diese:

  • Erstellung und Auswertung von Kaufpreissammlungen
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten und anderen relevanten Kennzahlen (z. B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren und weitere Daten, die für unterschiedliche Wertermittlungsverfahren nötig sind)
  • Erstellung und Zugänglichmachung von Bodenrichtwertkarten
  • Stetige Analyse des Grundstücksmarkts
  • Erstellung des jährlichen Grundstücksmarktberichts mit allen wichtigen Informationen zum örtlichen Immobilienmarkt
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Erstattung von Gutachten über die Entschädigungshöhe bei Rechtsverlust (z. B. infolge einer Enteignung)

Kurzum: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte sammelt Daten zu Immobilien, wertet diese aus und stellt Sie Käufern, Verkäufern und gewerblichen Gutachtern in aufbereiteter Form zur Verfügung. Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, helfen Ihnen die Daten, einen groben Kaufpreis festzulegen. Nichtsdestotrotz sollten Sie auch die Eigenheiten der spezifischen Immobilie – wie etwa den Zustand des Dachs oder die Ausstattung – in Ihre Preisstrategie einfließen lassen: Oft ist daher trotz Auskunft des Gutachterausschusses ein unabhängiger Immobiliengutachter vonnöten.

Auch Käufer profitieren von den Auskünften der Gutachterausschüsse: So können Sie anhand der Vergleichswerte ein Gefühl dafür bekommen, was Sie voraussichtlich für unterschiedliche Immobilien zahlen müssen. Mithilfe der Daten können Sie auch besser einschätzen, ob eine Immobilie zu einem angemessenen Preis angeboten wird oder ob sie überteuert ist.

Die Auskünfte können Sie direkt beim zuständigen Gutachterausschuss beantragen. Meist sind diese jedoch kostenpflichtig.

Fazit: Gutachterausschüsse sorgen für Markttransparenz

Die Wertermittlung von Immobilien ist äußerst komplex. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, sammeln die zuständigen Gutachterausschüsse relevante Daten über den Immobilienmarkt und stellen diese in aufbereiteter Form Käufern, Verkäufern und Immobiliensachverständigen zur Verfügung. Das Ziel der Ausschüsse ist es, für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit zu sorgen.

Bildnachweis: Jacob Lund / Shutterstock.com

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